IHA-Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds – Informationen und Praxistipps"

Seiten: 29
Format: PDF-Datei
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: 11/2021

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Die Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen. „Wir haben im Gesetzgebungsverfahren allerdings erreichen können, dass Hotels als Reiseanbieter mit einem jährlichen Pauschalreiseumsatz von unter 10 Mio. Euro von einer Opt-out-Klausel Gebrauch machen und sich weiterhin auch über Versicherungen oder Bankbürgschaften absichern können“, erläutert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps hat der Hotelverband nun in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet.

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds - Informationen und Praxistipps" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Das Bundesmeldegesetz - Vorschriften und Änderungen" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.

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