Praxisnahe Bildungspartner einbinden, Branchennachwuchs stärken, Existenz sichern

Kooperationsorientiertes Personalmanagement für die Hotellerie

Geschrieben von Hartwig Bohne, SRH Hochschule Berlin, Campus Dresden
Seiten: 199, mit Abbildungen und Tabellen
Verlag: De Gruyter Oldenbourg
Erscheinungsmonat und Jahr: 19. Februar 2019

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Für die Hotellerie wird eine mitarbeiter- und zugleich gewinnorientierte Personalpolitik künftig noch mehr zum Schlüsselelement erfolgreicher Unternehmensführung. Sowohl Hoteliers als auch Kammern und Fachgesellschaften sind allerdings aufgerufen, gerade in dieser von menschlicher Leistung überproportional stark abhängigen Branche die Erwartungen der verfügbaren Arbeitskräfte und auch nachfolgender Generationen frühzeitig aufzunehmen und die Branchenspezifika darauf anzupassen. Bisher fehlt ein allumfassender Netzwerkgedanke, der alle Branchenakteure an einen Tisch führt, um gemeinsam kreative Ideen und innovative Konzepte zu entwickeln. Dieses Fachbuch soll deshalb auch als Impuls dienen, diese Entwicklung aktiv zu begleiten.

Dabei gibt es nicht die eine allumfassende Antwort auf die großen betrieblichen Herausforderungen in der Hotellerie, sondern viele Bausteine müssen kooperativ zusammengefügt werden. Mit individuellen und flexiblen Ansätzen kann aus Lernen und Wissen ein wirtschaftlicher Vorteil abgeleitet werden, so dass Bildungs- und Nachwuchsmanagement zum Markenkern eines guten Arbeitgebers wird. Dabei erfährt der Gedanke der Personalentwicklung durch den Ansatz fortwährender Mitarbeiterbildung zusätzliche Stärke und durch eine "privilegierte Bildungspartnerschaft" entsteht ein Erfolgsansatz für die langfristige Mitarbeiterloyalisierung. Es stellt sich daher nicht mehr die Frage, ob Kooperationen zur Mitarbeiterakquise und Personalentwicklung sinnvoll sind, sondern, wer sie sich am besten zunutze macht. Dafür liefert das vorliegende Fachbuch umfangeiche praxisorientierte Lösungsansätze und konkrete Hilfestellungen für eine effektive Umsetzung.

  • Kreative Ansätze für nachhaltige Personalkonzepte
  • Praxisrelevante Vorschläge und einfache Umsetzbarkeit

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

Weitere Broschüren

IHA-Merkblatt "Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie"

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Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.

 

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.

 

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Das Bundesmeldegesetz - Vorschriften und Änderungen" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.

IHA-Merkblatt zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Das IHA-Merkblatt enthält die wichtigsten Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.

IHA-Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds – Informationen und Praxistipps"

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Die Insolvenzabsicherung von Pauschalreiseanbietern hat seit dem 1. November im Grundsatz über den neu gegründeten Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) zu erfolgen. Dies betrifft auch in Deutschland gelegene Hotels, sofern sie Pauschalreisen im reiserechtlichen Sinne anbieten und hierfür Vorauszahlungen von ihren Gästen verlangen.

 

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Reiserecht inklusive Praxistipps hat der Hotelverband nun in einem Merkblatt für Hoteliers aufbereitet.

 

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Reiserecht & Reisesicherungsfonds - Informationen und Praxistipps" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.