Otto Lindner und Markus Luthe / 21.08 2020

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Blogpost von Otto Lindner und Markus Luthe zur Corona-Krise

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Nach der Ebbe kommt die Flut. Kommt Sie in diesem Herbst mit einer pandemischen Insolvenzwelle? Die Zeichen stehen jedenfalls auf Sturm!

Die Überbrückungshilfe mit all ihren Beschränkungen und förderrechtlichem Kleinstkaro wird den Großteil der Branche sicher nicht ans rettende Ufer bringen. Staatliche Unterstützung wurde ganz überwiegend in Form von KfW-Krediten zur Verfügung gestellt und das hat Konsequenzen. Die Finanzierung des Umsatzausfalls mittels zusätzlicher Schulden könnte die Hotellerie nun „unter Wasser drücken“. Es droht vielfach die bilanzielle Überschuldung und durch die „aufgeweichten“ Fortführungsprognosen die Insolvenzpflicht.

Die noch vermeidbare Insolvenz von bis zur Corona-Pandemie kerngesunden Unternehmen ist nicht nur eine Frage der ökonomischen oder haushalterischen Vernunft, sie ist auch eine Frage der Gerechtigkeit und menschlich für die in der Hotellerie tätigen Arbeitnehmer*innen und Unternehmer*innen das Gebot der Stunde!

Wo muss die Hilfe der Politik vordringlich ansetzen? Es sind drei Themenkomplexe, die nun unverzüglich angegangen werden müssen:

  1. Insbesondere mit institutionellen Eigentümern wie Immobilienfonds konnte bislang in vielen Fällen keine Pachtminderung und somit keine faire Lastenteilung erreicht werden. Wenn nicht jetzt § 313 BGB („Störung der Geschäftsgrundlage“) auf gewerbliche Mieten anzuwenden ist, wann dann? Zwar wird in der juristischen Fachwelt mehrheitlich ein Anspruch auf Pachtminderung bejaht, doch bis es hier zu höchstrichterlichen Entscheidungen kommt, werden noch wertvolle Jahre vergehen. Folglich sollte der Gesetzgeber jetzt im wohlverstandenen Interesse aller Beteiligten kurzfristig eine entsprechende gesetzliche Klarstellung aktiv herbeiführen.
     
  2. Die von der Bundesjustizministerin vorgeschlagene Aussetzung des Überschuldungstatbestandes im Insolvenzrecht bis zum 31. März 2021 ist unabdingbar, um eine volkswirtschaftlich verheerende Insolvenzwelle ab dem 1. Oktober 2020 einzudämmen. Aber die Hotels brauchen ja auch zwingend eine Perspektive nach dem 1. April 2021. Glücklicherweise befindet sich das Insolvenzrecht gerade ohnehin auf dem parlamentarischen Prüfstand, denn die EU-Restrukturierungsrichtlinie muss bis Juli 2021 ins deutsche Recht umgesetzt werden. Das ist eine gute Gelegenheit, das Verfahren nicht nur zu beschleunigen, sondern den Überschuldungstatbestand gleich ersatzlos aus dem Insolvenzrecht zu streichen wie es übrigens bei fast allen westeuropäischen Ländern schon heute der Fall ist.
     
  3. Die Überbrückungshilfe muss mindestens bis Ende 2020 fortgeschrieben, aber auch besser auf die Situation der Hotellerie als einer der hauptbetroffenen Branchen angepasst werden. Die Personalkostenpauschale sollte von derzeit 10% auf 25% angehoben und ein Unternehmerlohn bei der Kalkulation der Fixkosten einbezogen werden. Vor allem aber muss der Fixkostenzuschuss endlich für jeden Betrieb im Sinne von Arbeitsstätte gewährt werden! Denn die bisherige Betrachtung der kumulierten Umsatzentwicklung bei verbundenen Unternehmen führt dazu, dass grundsätzlich förderfähigen Teileinheiten die Hilfe vorenthalten wird.

Viel Zeit bleibt nicht mehr, um die schlimmsten Sturmflutschäden des pandemischen Herbstes noch abzuwenden. Unsere Themen müssen nach der parlamentarischen Sommerpause ganz oben auf der Agenda stehen!

 


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Geschrieben von
Otto Lindner und Markus Luthe
Vorsitzender/HGF
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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