SOS
Blogpost von Otto Lindner und Markus Luthe zur Corona-Krise
Der versprochene Rettungsfonds für die Branche ist weiter überfällig. Jetzt zeichnet sich ab, dass er wohl auch noch überkomplex und unterdimensioniert ausfällt. Wird er letztlich gar übergriffig sein?
Am Montag sickerten über die Medien Eckpunkte der vom Bundeswirtschaftsministerium konzipierten „Überbrückungshilfe“ durch. Schon der Versuch dieses Framings, als ob bis hierhin allen unverschuldet notleidenden Betrieben ausreichend geholfen worden sei, stößt uns sauer auf.
Zudem würde diese „Überbrückungshilfe“ erst im Juli und damit viel zu spät fließen. Wenn überhaupt. Denn das Konstrukt ist so kompliziert, dass zur Abwicklung erst einmal eine Menge Bürokratie aufgebaut und Kompetenzrangeleien auf einer ganzen Reihe von Ebenen geklärt werden müssen.
Die Betriebe würden für die Monate Juni bis längstens Dezember gestaffelt nach Umsatzeinbußen entweder 50% oder 80% nicht rückzahlbaren Zuschuss zu fest definierten Fixkostenbestandteilen, maximal aber 50.000 Euro monatlich pro Unternehmen erhalten. Damit wird ein mittelständisches Hotel mit 150.000 oder 200.000 Euro monatlicher Miete der Schuldenfalle kaum entkommen können.
Was uns aber nachhaltig verärgert, dass die „Überbrückungshilfe“ einen Keil in die Branche treiben wird. Denn obwohl alle Betriebe gleichermaßen betroffen sind, will die Bundesregierung größeren Unternehmen nicht helfen. Wer mehr als 249 Beschäftigte hat, soll in die Röhre schauen – oder der Insolvenz entgegen.
Das Bundeswirtschaftsministerium rechtfertigt dies mit vermeintlichen Vorgaben des EU-Beihilferechts. Das kann aber so schlichtweg nicht zutreffen, denn zum Beispiel die neue österreichische Fixkostenzuschussrichtlinie hilft auch Betrieben mit mehr als 249 Beschäftigten.
Besonderen Sprengstoff birgt zudem die Regel zu sogenannten „verbundenen“ Unternehmen, die bei mehreren Betrieben nur für einen einzigen antragsberechtigt sein sollen. Damit würde die Politik massiv und verzerrend in den Wettbewerb im Hotelmarkt eingreifen. Ausgerechnet bei schwerstem Seegang wirft das Bundeswirtschaftsministerium den ordnungspolitischen Kompass über Bord!
Denn es macht dann einen erheblichen Unterschied, in welcher Rechtsform eine Hotelkette konkret am Markt operiert. Jedenfalls hätten beispielsweise Achat, Dorint, Ghotel, H-Hotels, Lindner oder Maritim, als mittelständische - im besten Sinne von eigentümergeführte - deutschen Hotelgruppen den Kollateralschaden dieser Art von selektiver Corona-Hilfe.
Auch hier gibt es keinen Anhaltspunkt, dass so ein wettbewerbsverzerrender Zuschnitt des Hilfepakets etwa nach EU-Beihilferecht zwingend wäre. Im Gegenteil, wenn wir noch einmal nach Österreich blicken: Dort kann der Fixkostenzuschuss mit einem Maximalbetrag von 90 Mio. Euro auch von verbundenen Unternehmen in Anspruch genommen werden. In Deutschland sind dies 350.000 Euro...
Das Bundeswirtschaftsministerium muss unbedingt die „Überbrückungshilfe“ gleich an mehreren Stellen noch nachbessern. So kann das nicht stehenbleiben! Es droht ansonsten der Ausverkauf der mittelständischen Hotellerie Deutschlands.
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