Schlag ins Gesicht
Blogpost von Otto Lindner und Markus Luthe zur Corona-Krise
Das von der Bundeskanzlerin und den Regierungschef*innen gestern beschlossene, mindestens einmonatige touristische Beherbergungsverbot ist ein Schlag ins Gesicht der Branche. Schallend und unverdient. Wir haben jede Maßnahme der Behörden und Virologen klaglos und perfekt umgesetzt, warum wird das nicht anerkannt?
Die Hotellerie ist nachweislich kein Herd und schon gar kein Treiber des Infektionsgeschehens. Das faktisch totale Beherbergungsverbot kann also keine geeignete, zielführende Wellenbrecher-Maßnahme sein, sondern ist kopflose Symbolpolitik. Damit kann es auch nicht erforderlich und schon gar nicht verhältnismäßig sein. Ist es denn wirklich im Sinne eines respektvollen Umgangs miteinander, dass schon wieder die Gerichte zu urteilen haben, ob die Regierungen hier noch verfassungsgemäß reagiert haben?
Wirtschaftlich und psychologisch ist dieser „Shutdown“ für die ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand stehende Hotellerie ein „Shotdown“.
Angesichts der Erfahrungen mit den versprochenen und dennoch einem Großteil der Hotellerie bisher schlichtweg verweigerten Unterstützungsmaßnahmen werden wir mit aller Härte einfordern, dass die nun erneut von der Bundesregierung in Aussicht gestellte Wirtschaftshilfe auch ankommt und nicht nur wieder mit großem medialen Getöse ins Schaufenster gelegt wird, frei nach dem Motto: „Nur gucken, nicht anfassen!“
Die „Bazooka-Boys“ versprachen im März 50 Mrd. Euro Soforthilfe; ausgezahlt wurden 14 Mrd. Euro. Von den in der Kasse verbliebenen 36 Mrd. Euro wurden ab Mai knapp 25 Mrd. Euro als Überbrückungshilfe (I, II, III, …) peu à peu recycelt; ausgezahlt davon wurden bis dato nicht einmal 2 Mrd. Euro. Jetzt muss die gestern „zusätzlich“ feierlich verkündete „außerordentliche Wirtschaftshilfe von bis zu 10 Mrd. Euro“ bei uns aber auch ankommen, denn sie ist ja letztendlich nur die Auszahlung früher verkündeter Budgets!
Der Entschädigungsbetrag für finanzielle Ausfälle soll 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden sollen. Allerdings alarmiert uns auch der Satz im Beschluss, dass die Prozentsätze für größere Unternehmen nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt werden. Hier droht das Narrativ der Regierung, dass den besonders hart getroffenen Branchen ja geholfen werde, wieder im Regulierungssumpf zu ersticken.
Wenn die Bundesregierung hier nicht aufpasst und jetzt pragmatisch – so wie andere Regierungen in Europa es auch tun – für die Interessen der eigenen Bürger und Wirtschaft entscheidet, werden die größeren Hotels („verbundene Unternehmen“) wieder völlig im Regen stehen gelassen. Und komme uns keiner mehr mit so einem Unsinn wie auch immer abgesicherten Kreditlinien!
Und falls sich das geltende EU-Beihilferecht als zu eng und kontraproduktiv für die Bewältigung dieser pandemischen Krise erweist, ist es die Verantwortung der Politik, für bessere Regeln zu sorgen! Welches Land – wenn nicht Deutschland mit der gegenwärtigen EU-Ratspräsidentschaft – könnte prädestinierter für einen entsprechenden Vorstoß sein…?
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