Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Der neue IHA-Leitfaden zeigt kompakt, was für die Hotellerie jetzt zu tun ist, und steht ab sofort kostenfrei für IHA-Mitglieder im Extranet bereit.
Die EU-KI-Verordnung wird für die Hotellerie greifbar. Wer Buchungs- und Service-Chatbots, KI-gestützte Telefon- oder WhatsApp-Assistenten, KI-Bildbearbeitung im Marketing oder generative Textwerkzeuge einsetzt, ist betroffen. Ab dem 2. August 2026 müssen Gäste erkennen können, wann sie mit KI interagieren, und KI-erzeugte oder veränderte Inhalte müssen offengelegt werden. Die KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 gilt sogar schon seit dem 2. Februar 2025.
Entscheidend ist die richtige Einordnung. Hotels sind nahezu immer Betreiber und nicht Anbieter, weil sie fertige Lösungen wie Chatbot, PMS-Modul oder Bildbearbeitungstool lizenzieren. Daraus folgt ein klar umrissenes und beherrschbares Pflichtenpaket statt der weitreichenden Anbieterpflichten. Genau hier setzt der Leitfaden an und übersetzt die abstrakten Vorgaben in konkrete Schritte für den Betrieb.
Der Leitfaden erklärt die Erkennbarkeit von Chatbots, zieht die Grenze zwischen unkritischer Standardbearbeitung und kennzeichnungspflichtiger Veränderung von Hotelbildern und liefert fertige Musterformulierungen, eine interne Kurzrichtlinie zur Bildbearbeitung sowie einen Umsetzungscheck in fünf Schritten.
Ebenfalls behandelt wird der am 10. Juni 2026 veröffentlichte Code of Practice mit den drei einheitlichen EU-Icons. Mit dem Label „AI GENERATED" lassen sich vollständig KI-erzeugte Motive kennzeichnen, mit „AI MODIFIED" KI-veränderte Hotelfotos wie ein ausgetauschter Himmel, und das Basis-Icon „AI" steht für ergänzende Hinweise. Die Icons sind für jeden frei verwendbar, und der Leitfaden zeigt anschaulich, wo und wie sie platziert werden.