Hotelverband warnt vor bedingungslosem Rückerstattungsrecht auf Händler-initiierte Kartenzahlungen (MIT)

24.11.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) warnt gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) im Zuge der laufenden Trilog-Verhandlungen zur europäischen Payment Services Regulation (PSR) vor der geplanten Ausweitung des bedingungslosen Rückerstattungsrechts auf sämtliche von Händlern initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions – MIT) nach Artikel 62 (1) des Verordnungsentwurfs.

Nach den aktuellen Vorschlägen von Rat und EU-Kommission sollen Zahlende künftig innerhalb von acht Wochen nach einer MIT-Transaktion ohne Angabe von Gründen eine Erstattung verlangen können – analog zum bereits heute bestehenden Recht bei SEPA-Lastschriften. Was im Bereich der Lastschrift für elementare Grundversorgungsleistungen sachgerecht sein kann, wäre für MIT nach Auffassung von IHA und HDE jedoch hochproblematisch.

MIT kommen in zahlreichen Geschäftsmodellen zur Anwendung – von Hotellerie, Reisen und Autovermietungen über Abonnementmodelle bis hin zu E-Commerce und automatischen Prepaid-Aufladungen. Insbesondere in der Hotellerie werden MIT genutzt, um etwaige „No-Shows“ bei nicht fristgerecht stornierten Reservierungen abzudecken oder nachträgliche, berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Schäden, verlängerte Aufenthalte) abzurechnen. Ein pauschales, bedingungsloses Rückerstattungsrecht würde diese etablierten und für den Betrieb zwingend notwendigen Prozesse massiv beeinträchtigen.

„Ein achtwöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für rechtmäßige und vertraglich vereinbarte MIT-Transaktionen öffnet Tür und Tor für verharmlosend sogenannten ‚Friendly Fraud‘ und verlagert das Risiko nahezu vollständig auf Hotels und Handel“, warnt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Für die Hotellerie wären zusätzliche Rückbelastungen, Liquiditätsrisiken und erheblicher administrativer Mehraufwand die Folge.“

Bereits heute besteht für Verbraucher gemäß der PSD2 das Recht, bei Unstimmigkeiten MIT-Transaktionen anzufechten. Aus Sicht des Hotelverbandes ist ein zusätzliches, bedingungsloses Rückerstattungsrecht daher weder erforderlich noch verhältnismäßig, würde aber bestehende Missbrauchsrisiken deutlich erhöhen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt daher ausdrücklich die Position des Europäischen Parlaments, wonach das bedingungslose Erstattungsrecht auf SEPA-Lastschriften (SDD) beschränkt werden sollen und MIT von Artikel 62 (1) ausgenommen bleiben.

„Wir appellieren an die Bundesregierung, sich im Rat klar für eine Ausnahme von MIT aus Artikel 62 (1) einzusetzen“, so Lindner weiter. „Europa braucht moderne und zuverlässige Zahlungsprozesse. Dazu gehören auch rechts- und planungssichere MIT, ohne die weder eine Vielzahl digitaler Geschäftsmodelle noch die alltägliche Praxis in Hotellerie und Handel funktionieren können.“


Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

 

Weitere
09.09.2026
Statement von Markus Luthe zum EuG-Urteil in Sachen Übernahme der Etraveli Group durch Booking

"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"

08.09.2026
2. Staffel des IHA-Podcasts „Zukunft Hotel“ gestartet
Otto Lindner, Erik Florvaag, Marc Werner und Marco Nussbaum bei der Podcastaufnahme (im Uhrzeigersinn) © Hotelverband Deutschland (IHA).

Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet heute die zweite Staffel seines Podcasts „Zukunft Hotel“. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Herbst 2025 geht das Gesprächsformat mit zehn weiteren Folgen in die nächste Runde. Die Hosts Otto Lindner und Marco Nussbaum aus dem IHA-Vorstand diskutieren auch in der neuen Staffel mit hochkarätigen Gästen aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen der Hotellerie – gewohnt meinungsstark, praxisnah und mit klarem Branchenfokus.

31.08.2026
Datenaustausch gemäß Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz startet

Ab morgen müssen Plattformen wie Airbnb und Booking erstmals Daten zu den über sie angebotenen Kurzzeitunterkünften an die Bundesnetzagentur melden, rückwirkend für Juni. Künftig erfolgt die Datenübermittlung monatlich. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, müssen Gastgeber ihre Unterkunft…