Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

04.03.2026 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Rechtbank Amsterdam am 22.02.2023; © M. Luthe / IHA

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Das Verfahren geht zurück auf eine „Torpedo-Klage“ von Booking aus dem Jahr 2020 gegen eine Auswahl von 300 deutschen Hotels. Mit dieser begehrte Booking die (negative) Feststellung, dass sich das Unternehmen durch die Verwendung von Bestpreisklauseln in seinen Allgemeinen Lieferbedingungen nicht kartellrechtswidrig verhalten und daher auch nicht schadensersatzpflichtig gegenüber den Hotels gemacht habe. Die beklagten Hotels haben ihrerseits Widerklage erhoben und begehren die Feststellung der Schadensersatzpflicht von Booking. Mit einem ersten Zwischenurteil hatte das Bezirksgericht Amsterdam dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die fraglichen Bestpreisklauseln als kartellrechtsneutrale, notwendige Nebenabrede angesehen werden könnten. Das hat der EuGH mit Urteil vom 19. September 2024 (Rechtssache C-264/23) verneint und damit zugunsten der Hotels geurteilt.

Mit der Entscheidung vom heutigen Tag hat das Bezirksgericht Amsterdam aber weitere wichtige Weichen für das Verfahren gestellt: Zum einen hat nun auch das Bezirksgericht Amsterdam klargestellt, dass entgegen der Argumentation von Booking Paritätsklauseln keine kartellrechtsneutralen Nebenabreden sind. Zum anderen wies das Bezirksgericht Amsterdam auch die Einrede von Booking zurück, die Schadenersatzansprüche seien – zumindest teilweise – verjährt.

„Wir halten das Ausblenden der amtlichen Erkenntnisse und Gerichtsurteile aus Deutschland durch das Bezirksgericht Amsterdam für rechtsfehlerhaft. Das entspricht unserer Einschätzung nach nicht den Vorgaben der EU-Kartellschadensersatzrichtlinie und dem Repsol-Urteil des EuGH,“ erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe. „Zugleich bleiben wir in der Sache zuversichtlich, dass auch das Bezirksgericht Amsterdam letztlich zu denselben Ergebnissen  kommen wird, wie die zahlreichen Gerichte und Kartellbehörden in Deutschland und vielen anderen europäischen Ländern.“ Zuletzt hat das Landgericht Berlin in seinem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil vom 16. Dezember 2025 festgestellt, dass Booking.com durch die Verwendung eben dieser Bestpreisklauseln gegen Kartellrecht verstoßen und sich hierdurch den Hotels gegenüber schadensersatzpflichtig gemacht habe.

„In der Summe ist die heutige Entscheidung des Bezirksgerichts Amsterdam überwiegend positiv für die Hotels. Wir gehen daher derzeit davon aus, dass das zweite Zwischenurteil des Bezirksgerichts Amsterdam lediglich zu einer moderaten Verfahrensverzögerung führt," ordnet IHA-Vorsitzender Otto Lindner den Zwischenentscheid aus den Niederlanden ein.

----------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
 

Weitere
18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.

03.02.2026
IHA und GIATA Group starten Sichtbarkeitsinitiative für Mitgliedshotels

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Travel-Tech-Spezialist GIATA Group starten eine gemeinsame Initiative zur Stärkung der digitalen Sichtbarkeit von IHA-Mitgliedshotels. Im Zentrum der Aktion steht eine kostenfreie Analyse der digitalen Präsenz einzelner Hotels. IHA-Mitgliedsbetriebe können unverbindlich prüfen lassen, auf welchen Vertriebskanälen ihr Hotel weltweit gelistet ist, wie konsistent die dort hinterlegten Texte und Bilder sind und wo konkretes Optimierungspotenzial besteht. Ziel ist es, eine transparente Standortbestimmung der eigenen Sichtbarkeit zu ermöglichen und Optimierungspotential aufzuzeigen.