Hotelverband schreibt erneut Branchenaward für Start-up Unternehmen aus

08.02.2023 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Auch in diesem Jahr schreibt der Hotelverband Deutschland (IHA) seinen Branchenaward für Start-ups aus, um praxisnahe, digitale Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Interessierte Start-up Unternehmen können ab sofort unter https://www.hotellerie.de/start-up-award die detaillierten Teilnahmebedingungen abrufen und sich mit ihrem Produkt um den Start-up Award 2023 bewerben. Bewerbungsfrist ist der 30. April 2023.

„Der Digitalisierung und Prozessoptimierung im Hotel allgemein kommt derzeit eine noch wichtigere Rolle als je zuvor zu. Sie ist ein wichtiger Baustein für das Wiederhochfahren und für nachhaltiges Wachstum der Hotellerie. Durch den Einsatz neuer und innovativer Lösungen können Hotels effizienter operieren und bleiben dadurch kundenorientiert und wettbewerbsfähig. Wir wollen daher interessierten Jungunternehmer*innen eine unvergleichliche Bühne für Präsentation, Feedback und Fachaustausch bieten und sie dazu ermutigen, gerade jetzt in unsere spannende Branche einzutreten“, erläutert IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

Teilnahmeberechtigt sind Start-ups, deren hotellerienahes B2B- oder B2C-Produkt seit maximal fünf Jahren am Markt ist und die ihr Produkt bereits in Deutschland und in deutscher Sprache anbieten. Dabei können die Produkte sämtlichen Hotelbereichen, wie z.B. Haustechnik, Human Resources, Betriebsführung oder Vertrieb entstammen. Eine Jury aus Hoteliers und Venture Capital-Spezialisten wird aus allen Einreichungen maximal fünf Start-ups auswählen, die zum ersten Hospitality Festivals upnxt am 22. Juni 2023 nach München eingeladen werden. Dort erhalten sie die Bühne zu einer Pitch-Präsentation und Diskussionen mit den Festivalteilnehmern, die dann auch direkt darüber abstimmen werden, welches Start-up den Award erhält.

Sämtliche Bewerber erhalten eine Listung auf der Hotelverbands-Website. Die Teilnehmer der Endrunde erhalten darüber hinaus zwei Teilnahme-Tickets für upnxt23, eine Präsentationsmöglichkeit vor Ort und eine detailliertere Darstellung auf der IHA-Website. Der Gewinner wird zudem 12 Monate vom Hotelverband betreut und in die Verbandskommunikation eingebunden. Verbandsmitglieder dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die bisherigen Gewinner des IHA Start-up Awards:

 

Pitch-Präsentation beim IHA-Start-up-Award 2022: Gerhard Wasem, MiceRate; Foto: Stefan Anker
Pitch-Präsentation beim IHA-Start-up-Award 2022: Gerhard Wasem, MiceRate; Foto: Stefan Anker
Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“