FILO oder FINO?

Otto Lindner und Markus Luthe / 30.04 2020

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Blogpost von Otto Lindner und Markus Luthe zur Corona-Krise

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Im Studium haben wir als steuerrechtliche Verbrauchsfolgeverfahren FIFO, LILO oder LIFO kennengelernt. Für unsere Branche scheint hingegen in der Corona-Krise nur eine Devise zu gelten: FILO – First In Last Out.

Die Hotellerie war im Februar die Branche, die als erste wirtschaftlich vom Virus befallen wurde, und es scheint nun im Lockdown so, als wolle man sie als Letzte wieder in so etwas wie „Normalität“ entlassen. Allerdings fühlt sich dieses Ausgeliefertsein derzeit an wie: FINO – First In Never Out…

Von den Bund-Länder-Beratungen heute am späten Nachmittag erwarten wir endlich eine konkrete Perspektive für ein Wiederhochfahren! Kein Stillstand oder Leerlauf ad infinitum! Und auch keinen föderalen Maskenball.

Die Bundesregierung muss zudem ein wirksames Rettungspaket für die Branche schnüren. Darin müssen diesmal nicht nur Kredithilfen sein, die für die Hotellerie mittelfristig zur Schuldenfalle werden. Wir benötigen echte Beihilfen in Form verlorener Zuschüsse für Betriebe aller Größenordnungen.

Kaum minder wichtig ist, dass das Bundesjustizministerium einen massiven Webfehler des ersten Covid 19-Gesetzes umgehend korrigiert, damit die weiterlaufenden Miet- und Pachtverpflichtungen nicht auch noch die letzten Liquiditätsreserven der Hotellerie verzehren. Denn die Ende März hektisch eingeführte Kündigungsbeschränkung bei Miet- und Pachtverhältnissen in Zeiten der Corona-Krise hat die Risikoverteilung zwischen Vermieter und Mieter einseitig zulasten der gewerblichen Mieter verschoben, so dass sich die Immobilieneigentümer die staatlichen Zuschüsse für die Hotels gleichsam im Durchgriff sichern könnten.

Das Gesetz liefert mit seinem lediglich temporär eingerichteten Kündigungsschutz der Vermieterseite das Verhandlungsargument einer vermutlich bewussten Gesetzgeberentscheidung zugunsten einer fortlaufenden Mietzahlungspflicht ohne jedwede Anpassung der Miethöhe. Viele Hoteliers haben erfahren müssen, dass sie dadurch bei Verhandlungen über eine angemessene Lastenteilung beim Vermieter schnell „auf Granit beißen“. Institutionellen Vermietern hat das Covid 19-Gesetz sogar streng genommen den Verhandlungsspielraum auf Null reduziert, wenn sie keinen Verstoß gegen die Business Judgement Rule des Aktiengesetzes und damit eine mögliche Strafbarkeit wegen Untreue zulasten ihrer eigenen Kapitalgesellschaft riskieren wollen.

Damit kommt es unter diesen Vorzeichen regelmäßig nicht zu einer fairen und angemessenen Lastenteilung der Pandemie-Folgen zwischen Vermieter und Mieter. Deshalb muss der Gesetzgeber jetzt zeitnah nachjustieren und die hoheitlichen Pandemie-Bekämpfungsmaßnahmen ausdrücklich als Mangel der Mietsache anerkennen. Dann hat der Mieter das Recht, unter Berücksichtigung des Einzelfalles die Miete angemessen herabzusetzen  - und die Mietparteien treffen sich auf Augenhöhe.


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Geschrieben von
Otto Lindner und Markus Luthe
Vorsitzender/HGF
Hotelverband Deutschland (IHA)

office@hotellerie.de
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