Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll. Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen.
Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welchem nationalen Sozialversicherungssystem ein Arbeitnehmer bei grenzüberschreitender Tätigkeit unterliegt und war bislang selbst für kürzeste Dienstreisen innerhalb der EU verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2019 muss sie elektronisch beantragt werden, mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen pro Reise. Bereits 2019 hatte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe in seinem Blogpost "A1 alles andere als 1A" auf das Absurde dieser Situation hingewiesen – und damit den Finger in eine Wunde gelegt, die die gesamte reiseaffine Wirtschaft seit Jahren belastet.
Die vorläufige Einigung bedarf in den kommenden Monaten noch der formellen Bestätigung, bevor die überarbeiteten Regelungen in Kraft treten können. Die geplante Abschaffung der A1-Pflicht für kurze Dienstreisen ist ein echter Fortschritt für den europäischen Wirtschaftsstandort – und ein Sieg der Vernunft über unnötige Bürokratie. Der Hotelverband Deutschland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Die Hotellerie braucht ein Europa, das grenzüberschreitendes Arbeiten erleichtert, nicht erschwert.