Bürokratie

29.04.2026

EU schafft endlich A1-Bescheinigungspflicht für kurze Dienstreisen ab

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein soll. Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. 

Die A1-Bescheinigung dokumentiert, welchem nationalen Sozialversicherungssystem ein Arbeitnehmer bei grenzüberschreitender Tätigkeit unterliegt und war bislang selbst für kürzeste Dienstreisen innerhalb der EU verpflichtend. Seit dem 1. Januar 2019 muss sie elektronisch beantragt werden, mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Tagen pro Reise. Bereits 2019 hatte IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe in seinem Blogpost "A1 alles andere als 1A" auf das Absurde dieser Situation hingewiesen – und damit den Finger in eine Wunde gelegt, die die gesamte reiseaffine Wirtschaft seit Jahren belastet.

Die vorläufige Einigung bedarf in den kommenden Monaten noch der formellen Bestätigung, bevor die überarbeiteten Regelungen in Kraft treten können. Die geplante Abschaffung der A1-Pflicht für kurze Dienstreisen ist ein echter Fortschritt für den europäischen Wirtschaftsstandort – und ein Sieg der Vernunft über unnötige Bürokratie. Der Hotelverband Deutschland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Die Hotellerie braucht ein Europa, das grenzüberschreitendes Arbeiten erleichtert, nicht erschwert.
 

Weitere
29.04.2026
Service

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.

29.04.2026
Kurzzeitvermietung

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 22. April 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3484) zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, bei Ablehnung der AfD-Fraktion.

Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem KVDG für Kommunen und Hoteliers vor.

29.04.2026
Human Resources

Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ist am 01. Dezember 2024 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist, die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern und die personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu schützen. Diese Richtlinie gilt für digitale Arbeitsplattformen, die in der Union geleistete Plattformarbeit organisieren, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung. Das Bundesarbeitsministerium erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026.