Kurzzeitvermietung

29.04.2026

Ausschuss für Wirtschaft und Energie gibt Grünes Licht für Gesetz zur Kurzzeitvermietung

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 22. April 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3484) zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, bei Ablehnung der AfD-Fraktion.

Mit dem Gesetz wird die EU-Verordnung (EU) 2024/1028 in nationales Recht umgesetzt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) soll nun bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle werden und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen. Berechtigte Landes- und Kommunalbehörden sowie Statistikämter können die von der BNetzA gesammelten Daten abrufen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor. „Mit dem KVDG bekommen die Kommunen endlich die Daten und Instrumente an die Hand, die sie für einen wirksamen Wohnraumschutz und für die Gewährung fairen Wettbewerbs benötigen. Jetzt kommt es darauf an, dass diese Chancen vor Ort auch konsequent genutzt werden. Unsere Empfehlungen sollen Kommunalpolitik und Verwaltung dabei unterstützen. Unsere Mitglieder wollen wir zugleich befähigen, auch diesbezüglich als kompetente Partner ihrer Städte aufzutreten“, erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Das KVDG schafft die Voraussetzung für eine einheitliche digitale Registrierungs- und Dateninfrastruktur für Kurzzeitvermietungen. Damit können Städte und Gemeinden künftig besser erkennen, wo Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wird, und ihre Zweckentfremdungs- und Wohnraumschutzsatzungen zielgenauer ausrichten. Ferner stärkt das Gesetz die Durchsetzung gegenüber internationalen Plattformen und schafft mehr Transparenz im Beherbergungsmarkt.

Die Handlungsempfehlungen des Hotelverbands erläutern kompakt den europäischen und nationalen Rechtsrahmen, zeigen konkrete Handlungsmöglichkeiten der Kommunen auf – von Registrierungs- und Genehmigungssystemen über Kontrolle und Vollzug bis hin zu Fragen der Steuergerechtigkeit – und geben Argumentationshilfen für Gespräche mit Bürgermeister*innen, Ratsmitgliedern und Verwaltungsverantwortlichen. Sie richten sich an kommunale Entscheidungsträger ebenso wie an Hoteliers, die den Dialog vor Ort aktiv mitgestalten wollen. Die Handlungsempfehlungen können auf der Webseite des Hotelverbands Deutschland (IHA) kostenfrei heruntergeladen werden.
 

Weitere
29.04.2026
Service

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.

29.04.2026
Bürokratie

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein sollen. Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Der Hotelverband Deutschland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Die A1-Bescheinigung war eine der überflüssigsten und kostenintensivsten Bürokratiebelastungen für Geschäftsreisende überhaupt.

29.04.2026
Human Resources

Die EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit ist am 01. Dezember 2024 in Kraft getreten. Ziel dieser Richtlinie ist, die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten zu verbessern und die personenbezogenen Daten von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu schützen. Diese Richtlinie gilt für digitale Arbeitsplattformen, die in der Union geleistete Plattformarbeit organisieren, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung. Das Bundesarbeitsministerium erarbeitet derzeit den Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist endet am 2. Dezember 2026.