Beherbergungsgebot
Blogpost von Otto Lindner und Markus Luthe zur Corona-Krise
„Beherbergungsverbot“ ist nicht nur das designierte Unwort des Jahres, es ist in Rekordzeit auch zum Synonym für kopfloses Symbolhandeln der Politik geworden.
Am 14. Oktober konnten sich die Kanzlerin und die Ministerpräsident*innen der Bundesländer in nächtlicher Sitzung nicht zur Aufhebung oder zumindest Aussetzung der ebenso unsinnigen wie unfairen Beherbergungsverbote durchringen. Allein Berlin und Thüringen gaben ihr „sinnlos“ bzw. „unsinnig“ zu Protokoll.
Was dann folgte, ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik beispielloses Exempel der Gewaltenteilung und eine „Klatsche“ für politische Kopflosigkeit: Ein Gericht nach dem anderen setzte den Unfug der Beherbergungsverbote wegen fehlender Verhältnismäßigkeit wieder außer Kraft. Es begann – ohne Anspruch auf föderale Vollzähligkeit – mit Baden-Württemberg (15. Oktober) und Niedersachsen (15. Oktober), es folgten Brandenburg (16. Oktober), Mecklenburg-Vorpommern (20. Oktober) und Schleswig-Holstein (23. Oktober). Dem Bundesverfassungsgericht wurde bislang noch kein für eine Grundsatzentscheidung geeigneter Fall vorgelegt.
Von der Wucht des gerichtlichen Klartextes, der Einhelligkeit der öffentlichen Meinung und der Zunahme an Risikogebieten im eigenen Bundesland beeindruckt, machten zwischenzeitlich Rheinland-Pfalz (12. Oktober), Sachsen (15. Oktober), Bayern (17. Oktober) und Hessen (19. Oktober) Rückzieher. Stand heute verteidigen allein Hamburg und Sachsen-Anhalt ihren Renitenz-Status.
Was für ein Desaster mit Ansage! Was für ein Schaden für die Hotellerie und ihre Gäste! Und nach dazu ohne epidemiologische Rechtfertigung.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Hotellerie widerspruchslos und vorbildlich alle Auflagen der Politik und Virologie umgesetzt. Wir haben uns den Respekt und das Vertrauen der Verantwortlichen verdient und keine kopflose Symbolpolitik. So weist auch das Robert Koch-Institut kein berichtenswertes Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit Hotels auf. Im täglichen Situationsbericht des RKI vom 20. Oktober 2020 muss man das „Infektionsumfeld Beherbergung“ jedenfalls mit der Lupe an der unteren Schwelle der statistischen Nachweisbarkeit suchen.
Wir fordern die Politik auf, zu dem von ihr angerichteten Kurz-, Mittel- und Langzeitschaden zu stehen und der Hotellerie nun endlich wirksam zu helfen! Unsere so dermaßen hart und existenzgefährdend getroffene Branche muss entschädigt und allen Betroffenen angemessene Beihilfen gewährt werden!
Die Hilfen müssen jetzt endlich unbürokratisch, unabhängig von der Größe der Unternehmen und frei von immer neuen Beschränkungen und ohne Diskussionen um verbundene Unternehmen, Umsatzgrößen und Unternehmerlohn erfolgen. Mit ein wenig nachfeilen und verlängern der unzureichenden Überbrückungshilfen I, II oder III ist es nicht getan. Das ist das Beherbergungsgebot der Stunde!
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