Hotelverband schreibt zum dritten Mal Branchenaward für Start-up-Unternehmen aus

20.02.2018 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Nach der großen Resonanz der Vorjahre schreibt der Hotelverband Deutschland (IHA) auch im Jahr 2018 einen Branchenaward für Start-up-Unternehmen aus, um praxisnahe, digitale Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Teilnahmeberechtigt sind Start-ups, deren hotellerienahes B2B- oder B2C-Produkt seit maximal zwei Jahren am Markt ist und sämtlichen Hotelbereichen, wie z.B. Haustechnik, Human Resources, Betriebsführung oder Vertrieb, entstammen kann.

„Wir haben mit unseren bisherigen Innovation Summits in Heidelberg 2016 und Hamburg 2017 einen Nerv unserer Branche getroffen und interessierten Jungunternehmern eine unvergleichliche Bühne für Präsentation, Feedback und Fachaustausch geboten. Auch mit dem Innovation Summit 2018 im Rahmen des IHA-Hotelkongresses am 26. Juni in Berlin wollen wir neue Technologien frühzeitig einem Praxischeck unterziehen, Start-up-Unternehmen zum Eintritt in unsere spannende Branche ermutigen und sie bestmöglich auf ihrem weiteren Weg begleiten“, erläutert IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

„Auf die Auslobung einer monetären Dotierung des Start-up-Awards mit Unterstützung von Venture Capital Gebern verzichten wir in diesem Jahr bewusst. Vielversprechende potenzielle und tatsächliche Wettbewerbsteilnehmer haben uns signalisiert, dass sie bei oftmals gerade abgeschlossenen Finanzierungsrunden Probleme mit der Annahme eines Wandeldarlehens hätten. Also loben wir in diesem Jahr Ruhm und Ehre, die Einbindung in Verbandsveranstaltungen und ein einjähriges Coaching durch den Hotelverband und Venture Capital-Profis“, erläutert Lindner die Ausschreibung.

Teilnahmeberechtigt sind Start-ups, deren hotellerienahes Produkt seit maximal zwei Jahren am Markt und in deutscher Sprache verfügbar ist und die ihr Produkt bereits in Deutschland verkaufen. Eine IHA-Jury wird aus allen Einreichungen maximal fünf Start-ups auswählen, die zum IHA-Hotelkongress nach Berlin eingeladen werden. Dort erhalten sie Gelegenheit zu einer Pitchpräsentation und Diskussion mit den Kongressteilnehmern, die dann auch darüber abstimmen werden, welches Start-up den Award gewinnt.

Sämtliche Bewerber erhalten eine Listung auf der Verbands-Website www.hotellerie.de/go/start-ups. Die Teilnehmer der Endrunde erhalten darüber hinaus zwei Teilnahme-Tickets für den IHA-Hotelkongress inklusive Abendveranstaltungen, eine Präsentationsmöglichkeit vor Ort und eine Darstellung auf der IHA-Website. Der Gewinner wird zudem 12 Monate vom Hotelverband betreut und in die Verbandskommunikation eingebunden.

Interessierte Start-up-Unternehmen können die detaillierten Teilnahmebedingungen unter www.hotellerie.de/go/start-ups abrufen und sich für eine Teilnahme verbindlich anmelden. Bewerbungsfrist ist der 31. März 2018. Verbandsmitglieder dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

--------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2018-02-20_Digitalisierung - Hotelverband schreibt zum dritten Mal Branchenaward für Start-up-Unternehmen aus


Preisübergabe 017 an Hotelshop.one: (v.l.n.r.) S. Hausmann (HOWZAT), S. Wendel (MairDumont), P. Deseyve (Hotelshop.one), I. Schneider (Moderatorin) und Otto Lindner (IHA-Vorsitzender); © Silvia Kühne
Preisübergabe 017 an Hotelshop.one: (v.l.n.r.) S. Hausmann (HOWZAT), S. Wendel (MairDumont), P. Deseyve (Hotelshop.one), I. Schneider (Moderatorin) und Otto Lindner (IHA-Vorsitzender); © Silvia Kühne
Weitere
11.04.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zur BGH-Entscheidung zur Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen
Statement von Stefan Dinnendahl zur BGH-Entscheidung vom 11.04.2024 hinsichtlich der Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen

„Der BGH hält an seiner bisherigen Auffassung zu Corona-Entschädigungen fest und hat die Revision der Hotelbetreiber zurückgewiesen. Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen hätten während des "ersten und zweiten Lockdowns" auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht und die staatlichen Corona-Hilfen seien mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung von konzernangehörigen Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen erkenne der BGH nicht.“

Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

08.04.2024
Nach Corona wieder mehr Geschäftsreisen? Hotels haben mit der Anhebung der Mehrwertsteuer zu kämpfen.

Interview des IHA-Vorsitzenden Otto Lindner mit dem Wirtschaftsmagazin von WDR5 zur Situation der Tagungshotels und der Geschäftsreise in Deutschland.

13.03.2024
Statement von Markus Luthe zum Kabinettbeschluss des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes

„Der Hotelverband hat jahrzehntelang für die Abschaffung der analogen Meldescheine gekämpft, nun wird sie zumindest für inländische Gäste endlich Realität. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt zeitnah eine Initiative für eine praxistaugliche Regelung für unsere ausländischen Gäste.“

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)