Wichtige Weichenstellung für Zahlungsprozesse: MIT bleiben vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

15.12.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.

Folgende Trilog-Ergebnisse sind von besonderer Bedeutung für Hotellerie und Gastronomie:

  1. Essensgutscheine verbleiben weiterhin unter der „Limited Network Exclusion“. Damit bleibt es bei einer vergleichsweise schlanken Regulierung – ohne zusätzliche, praxisferne Compliance-Lasten.

  2. Das bestehende Surcharging-Verbot, kartenspezifische Kosten als Aufschlag direkt an Verbraucher weiterzugeben, bleibt aufrechterhalten. Das ist aus Branchensicht weiterhin kritisch zu betrachten, schafft aber nun zumindest Rechtsklarheit.

  3. Einheitliche und kategorisierte Gebühreninformationen durch Schemes / Prozessoren, verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen und verbesserte Datengrundlagen für die Informationspflichten entlang der Akzeptanz-Kette sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kartenentgelten sorgen. Hier wird die Ausgestaltung per delegiertem Rechtsakt entscheidend sein, ob der Standard praxistauglich wird und nicht in neue Bürokratie ausarten.

  4. Es wird kein 8-wöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für Verbraucher bei Händler-initiierten Transaktionen (MIT) geben. Dies bedeutet einen spürbaren Schutz der Hotels vor Missbrauch, da solche MIT-Prozesse betriebsnotwendig zur Absicherung von No-Shows, für nachträgliche berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Zimmerbeschädigungen, verlängerte Aufenthalte) oder für bestimmte „delayed charges“ sind

Ausgerechnet bei den MIT drohte im Entwurf der PSR erhebliche Schieflage: Rat und Kommission hatten ein bedingungsloses Rückerstattungsrecht innerhalb von acht Wochen auch für MIT vorgesehen. Davor hatten der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ausdrücklich gewarnt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten beide Verbände, dass MIT strukturell nicht mit SEPA-Lastschriften vergleichbar sind und ein pauschales Erstattungsrecht zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und erheblichen operativen Mehraufwand nach sich ziehen würde – bis hin zu missbrauchsanfälligen „Friendly-Fraud“-Konstellationen.

Die jetzt politisch entschiedene Beschränkung des bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrechts auf SEPA-Lastschriften ist für die Hotellerie eine notwendige und sachgerechte Abgrenzung – und inhaltlich deckungsgleich mit der Forderung von IHA und HDE und der entsprechenden Position des Europäischen Parlaments.

„Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche“, erklärt hierzu Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die politische Einigung wird nun in technischen Runden finalisiert; der vollständige Verordnungstext soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird auch die weiteren Schritte eng begleiten – insbesondere die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten zur Gebühren-Transparenz sowie jede Diskussion über eine mögliche spätere Regulierung von MIT.

------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

 

 

Weitere
22.05.2026
Finalisten des IHA-Branchenawards 2026 für Start-ups und für die „Produktinnovation des Jahres“ der Preferred Partner stehen fest

Bereits seit 2016 schreibt der Hotelverband Deutschland (IHA) jährlich Branchenawards für Start-ups und die „Produktinnovation des Jahres“ der Preferred Partner des Hotelverbandes aus, um praxisnahe, digitale oder innovative Produktentwicklungen für die Hotellerie in Deutschland zu fördern. Eine Jury aus IHA-Vertretern und Venture-Capital-Experten hat nun aus den Bewerbungen drei Start-ups und drei Preferred Partner ausgewählt, die im Rahmen von IHA INSIDE am 10. & 11. Juni am Nürburg-ring pitchen dürfen. „In einem immer komplexeren wirtschaftlichen Umfeld sind innovative Produkte und Lösungen für die Hotellerie unverzichtbar. Sie sind der Schlüssel zu mehr Effizienz, Nachhaltigkeit und Kundenzufriedenheit. Mit unseren Awards bieten wir auch in diesem Jahr eine einzigartige Plattform, um innovative Produkte und Services einem kompetenten Fachpublikum zu präsentieren und wertvolles Feedback zu erhalten“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

13.05.2026
Neuer IHA-Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026“ erschienen

Der Hotelverband Deutschland (IHA) legt mit dem Branchenreport „Hotelmarkt Deutschland 2026" die bereits 25. Ausgabe seines Standardwerkes vor. Die Jubiläumsausgabe analysiert die konjunkturelle Entwicklung, die zentralen Kennziffern und die strukturellen Herausforderungen der Hotellerie für das Geschäftsjahr 2025 und ist damit der aktuellste und belastbarste Indikator des Branchengeschehens auf dem deutschen Hotelmarkt.

12.05.2026
IHA fordert Schließung der Gebührenlücke bei Commercial Cards

Gemeinsam mit führenden Unternehmen und Verbänden hat sich der Hotelverband Deutschland (IHA) und der DEHOGA Bundesverband an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt, um die aus Sicht der Wirtschaft unhaltbare Gebührenlücke bei Commercial Cards zu schließen. Für die Hotellerie geht es dabei insbesondere auch um virtuelle Kreditkarten der Online-Buchungsportale, die in der Praxis immer wieder zu erheblichen Zusatzkosten führen.