Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.
Folgende Trilog-Ergebnisse sind von besonderer Bedeutung für Hotellerie und Gastronomie:
Essensgutscheine verbleiben weiterhin unter der „Limited Network Exclusion“. Damit bleibt es bei einer vergleichsweise schlanken Regulierung – ohne zusätzliche, praxisferne Compliance-Lasten.
Das bestehende Surcharging-Verbot, kartenspezifische Kosten als Aufschlag direkt an Verbraucher weiterzugeben, bleibt aufrechterhalten. Das ist aus Branchensicht weiterhin kritisch zu betrachten, schafft aber nun zumindest Rechtsklarheit.
Einheitliche und kategorisierte Gebühreninformationen durch Schemes / Prozessoren, verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen und verbesserte Datengrundlagen für die Informationspflichten entlang der Akzeptanz-Kette sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kartenentgelten sorgen. Hier wird die Ausgestaltung per delegiertem Rechtsakt entscheidend sein, ob der Standard praxistauglich wird und nicht in neue Bürokratie ausarten.
Es wird kein 8-wöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für Verbraucher bei Händler-initiierten Transaktionen (MIT) geben. Dies bedeutet einen spürbaren Schutz der Hotels vor Missbrauch, da solche MIT-Prozesse betriebsnotwendig zur Absicherung von No-Shows, für nachträgliche berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Zimmerbeschädigungen, verlängerte Aufenthalte) oder für bestimmte „delayed charges“ sind
Ausgerechnet bei den MIT drohte im Entwurf der PSR erhebliche Schieflage: Rat und Kommission hatten ein bedingungsloses Rückerstattungsrecht innerhalb von acht Wochen auch für MIT vorgesehen. Davor hatten der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ausdrücklich gewarnt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten beide Verbände, dass MIT strukturell nicht mit SEPA-Lastschriften vergleichbar sind und ein pauschales Erstattungsrecht zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und erheblichen operativen Mehraufwand nach sich ziehen würde – bis hin zu missbrauchsanfälligen „Friendly-Fraud“-Konstellationen.
Die jetzt politisch entschiedene Beschränkung des bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrechts auf SEPA-Lastschriften ist für die Hotellerie eine notwendige und sachgerechte Abgrenzung – und inhaltlich deckungsgleich mit der Forderung von IHA und HDE und der entsprechenden Position des Europäischen Parlaments.
„Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche“, erklärt hierzu Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Die politische Einigung wird nun in technischen Runden finalisiert; der vollständige Verordnungstext soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird auch die weiteren Schritte eng begleiten – insbesondere die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten zur Gebühren-Transparenz sowie jede Diskussion über eine mögliche spätere Regulierung von MIT.
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Über den Hotelverband Deutschland (IHA)
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.