Wichtige Weichenstellung für Zahlungsprozesse: MIT bleiben vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

15.12.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.

Folgende Trilog-Ergebnisse sind von besonderer Bedeutung für Hotellerie und Gastronomie:

  1. Essensgutscheine verbleiben weiterhin unter der „Limited Network Exclusion“. Damit bleibt es bei einer vergleichsweise schlanken Regulierung – ohne zusätzliche, praxisferne Compliance-Lasten.

  2. Das bestehende Surcharging-Verbot, kartenspezifische Kosten als Aufschlag direkt an Verbraucher weiterzugeben, bleibt aufrechterhalten. Das ist aus Branchensicht weiterhin kritisch zu betrachten, schafft aber nun zumindest Rechtsklarheit.

  3. Einheitliche und kategorisierte Gebühreninformationen durch Schemes / Prozessoren, verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen und verbesserte Datengrundlagen für die Informationspflichten entlang der Akzeptanz-Kette sollen für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit bei Kartenentgelten sorgen. Hier wird die Ausgestaltung per delegiertem Rechtsakt entscheidend sein, ob der Standard praxistauglich wird und nicht in neue Bürokratie ausarten.

  4. Es wird kein 8-wöchiges, bedingungsloses Rückerstattungsrecht für Verbraucher bei Händler-initiierten Transaktionen (MIT) geben. Dies bedeutet einen spürbaren Schutz der Hotels vor Missbrauch, da solche MIT-Prozesse betriebsnotwendig zur Absicherung von No-Shows, für nachträgliche berechtigte Belastungen (z. B. Minibar, Zimmerbeschädigungen, verlängerte Aufenthalte) oder für bestimmte „delayed charges“ sind

Ausgerechnet bei den MIT drohte im Entwurf der PSR erhebliche Schieflage: Rat und Kommission hatten ein bedingungsloses Rückerstattungsrecht innerhalb von acht Wochen auch für MIT vorgesehen. Davor hatten der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) ausdrücklich gewarnt. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme betonten beide Verbände, dass MIT strukturell nicht mit SEPA-Lastschriften vergleichbar sind und ein pauschales Erstattungsrecht zusätzliche Rückbuchungen, Liquiditätsrisiken und erheblichen operativen Mehraufwand nach sich ziehen würde – bis hin zu missbrauchsanfälligen „Friendly-Fraud“-Konstellationen.

Die jetzt politisch entschiedene Beschränkung des bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrechts auf SEPA-Lastschriften ist für die Hotellerie eine notwendige und sachgerechte Abgrenzung – und inhaltlich deckungsgleich mit der Forderung von IHA und HDE und der entsprechenden Position des Europäischen Parlaments.

„Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche“, erklärt hierzu Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die politische Einigung wird nun in technischen Runden finalisiert; der vollständige Verordnungstext soll voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht werden. Der Hotelverband Deutschland (IHA) wird auch die weiteren Schritte eng begleiten – insbesondere die Arbeiten an den delegierten Rechtsakten zur Gebühren-Transparenz sowie jede Diskussion über eine mögliche spätere Regulierung von MIT.

------------------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

 

 

Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.