Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels

16.12.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
IHA-Geschäftsführer Tobias Warnecke (links) und Markus Luthe (rechts) nach der Urteilsverkündung im Landgericht Berlin; © M. Wirtz / IHA

English translation below

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV. „Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbs-instrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

Die konkrete Höhe der Entschädigung für die mehr als 1.000 vor dem Landgericht Berlin erfolgreich klagenden deutschen Hotels wird nun in weiteren Verfahren geklärt. Das Urteil des Landgerichts Berlin erging mündlich und liegt noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

„Dieses wegweisende Urteil des Landgerichts Berlin verleiht auch der parallelen Sammelklage (www.mybookingclaim.com), die von mehr als 15.000 europäischen Hotels beim Bezirksgericht Amsterdam erhoben werden wird und für die das Verfahren der deutschen Hotels als Blaupause dient, zusätzlichen Rückenwind“, ergänzt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Hintergrund:

Booking.com und mehr als 1.000 deutsche Hotels sind seit Mitte 2020 in dem nun entschiedenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Berlin involviert. Parallel anhängige Verfahren von rund 300 weiteren Hotels werden vor dem Bezirksgericht Amsterdam (Rechtbank Amsterdam) geführt, das seine Entscheidung ebenfalls noch für diesen Monat angekündigt hat. Die Hotels fordern von Booking.com den Ersatz des Schadens, den sie aufgrund der Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts durch die Verwendung sogenannter weiter und enger Bestpreisklauseln seitens Booking.com erlitten haben. Eine entsprechende Abstellungsverfügung hatte das deutsche Bundeskartellamt bereits im Jahr 2015 gegen Booking.com erlassen, der deutsche Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung im Jahr 2021 bestätigt.

 


Berlin Regional Court orders Booking.com to pay damage compensation to German hotels


In its ruling of today, the Berlin Regional Court ruled in favour of German hotels in their fight against the long-standing use of best price clauses by the Amsterdam-based online booking portal: Booking.com has violated competition law and must compensate the hoteliers for the financial damage inflicted. Booking.com can neither invoke limitation nor that the best price clauses constitute "necessary ancillary restraints," as the European Court of Justice had already previously ruled (C-264/23). Booking.com's best price clauses are caught by the prohibition of anti-competitive agreements as provided for by Art. 101 TFEU. "Booking.com has thus failed across the board with its line of argument that the parity clauses would constitute a legitimate competitive instrument," comments Otto Lindner, President of the German Hotel Association (IHA).

The specific amount of compensation for the more than 1,000 German hotels that successfully sued before the Berlin Regional Court will now be determined in further proceedings. The Berlin Regional Court's ruling was delivered orally and is not yet available in writing. The ruling is not yet final.

"This landmark ruling by the Berlin Regional Court also provides additional momentum for the parallel collective action (www.mybookingclaim.com) which will be brought before the Amsterdam District Court by more than 15,000 European hotels, for which the German hotels' case serves as a blueprint," adds IHA’s Chief Executive Markus Luthe.

Background:

Booking.com and more than 1,000 German hotels have been involved in the legal dispute, which has now been decided, before the Berlin Regional Court since mid-2020. Parallel proceedings involving around 300 other German hotels are pending before the Amsterdam District Court, which has announced its ruling for later this month. 

The hotels are demanding compensation from Booking.com for the damage they have suffered as a result of the violation of EU competition law through the use of so-called broad and narrow best price clauses. The German Federal Cartel Office had already issued a corresponding cease-and-desist order against 
Booking.com in 2015, and the German Federal Court of Justice confirmed this decision in 2021.

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About the German Hotel Association (IHA)

The German Hotel Association (IHA) is the trade association for the hotel industry in Germany. Its members include around 1,500 establishments from all categories of the independent, chain and cooperative hotel industry. The IHA represents the interests of the hotel industry in Germany and Europe vis-à-vis politicians and the public and offers numerous hotel-specific services. The abbreviation "IHA" stands for the former German Section of the International Hotel Association.

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Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.
 

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