Bildstörung

Markus Luthe / 23.03 2016

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1Screenshot Expedia.de vom 09.01.016
1Screenshot Expedia.de vom 09.01.016

 

Blog von Markus Luthe zur Online-Distribution

Nach den Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamtes dürfen weder HRS (seit Dezember 2013) noch Booking (seit Dezember 2015) Paritätsklauseln in ihren AGB oder Vorzugsverträgen verwenden oder anderweitig von Hotels in Deutschland einfordern.

Solange das gegen Expedia gerichtete Kartellermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, scheint sich die Nummer Drei im deutschen Markt diesen Umstand derweil zunutze machen zu wollen. Das Unternehmen versucht jedenfalls derzeit mit besonderer Dreistigkeit Hotelpartner einzuschüchtern, die von ihrem guten Recht Gebrauch machen, Expedia keine Raten- oder Verfügbarkeitsparität (auf konkurrierenden Buchungsportalen oder der Hotelwebsite) zu gewähren.

So monierte Expedia Anfang 2016 mehrfach schriftlich gegenüber einem Mitgliedshotel seit Längerem nicht wettbewerbsfähige Raten und Verfügbarkeiten und drohte einen Verlust an Sichtbarkeit letztlich nicht nur an:

„Expedia vergleicht in sehr regelmäßigen Abständen das eigene Angebot mit Wettbewerbern. Für die einzelnen Hotels hat das Ergebnis Einfluss auf die Darstellung auf den Expedia-Seiten.


Weisen die Vergleiche über einen längeren Zeitraum ein nicht wettbewerbsfähiges Angebot bei Expedia auf, kann dies Einfluss auf das Listungsergebnis haben und die Sichtbarkeit einzelner Häuser stark eingeschränkt werden. …


Momentan erscheint Ihr Haus auf den Seiten, sollten jedoch wieder Abweichungen aufgeführt werden, kann es wieder dazu kommen, dass Ihr Hotel weniger Sichtbarkeit erhält (Darstellung ohne Bild).“


Zur Sanktionierung hatte Expedia bei dem betreffenden Hotel tatsächlich sämtliche Hotelbilder und die Hotelbewertungen einfach ausgeblendet (siehe Screenshot)!


Dabei hatte Expedia noch zum 1. August 2015 seine AGB an die - zwischenzeitlich vom Bundeskartellamt einkassierten - AGB von Booking angepasst und seinen Vertragspartnern in einer „Verzichtserklärung“ schriftlich versichert:


„Expedia wird keine Verpflichtung vereinbaren oder durchsetzen, die es Unterkünften aufgeben, Zimmerpreise auf Expedias Webseiten anzubieten, die gleich günstig oder günstiger sind als diejenigen, die über andere Online-Reisebüros angeboten werden.“

 


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Geschrieben von
Markus Luthe
Dipl.-Volkswirt / Hauptgeschäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

luthe@hotellerie.de
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