Drei Buchstaben, die Nachhaltigkeit greifbar machen: ESG steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung). Diese drei wesentliche Säulen bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaften in der Hotellerie. Ein nachhaltiges Hotel setzt dabei beispielsweise auf Energieeffizienz, faire Arbeitsbedingungen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Die ESG-Kriterien unterstützen Hotels dabei, ökonomisch erfolgreich zu handeln und gleichzeitig ihrer ökologischen und sozialen Verantwortung gerecht zu werden. Denn Nachhaltigkeit ist längst kein Trend mehr – sie ist eine gelebte Haltung im gesamten Hotelbetrieb, vom Einkauf über die Personalführung bis zur Gästekommunikation.
Unser übersichtlich gestaltetes Dokument bietet Ihnen eine klare Gliederung der verschiedenen Themenbereiche samt zugehöriger inhaltlicher Schwerpunkte.
Das IHA-Merkblatt (Stand: Januar 2026) zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bietet Hotels und Beherbergungsbetrieben in Deutschland eine kompakte, praxisnahe Orientierung zu den aktuellen EU-Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die europäische Verpackungsverordnung bringt neue gesetzliche Anforderungen mit sich, die auch die Hotellerie unmittelbar betreffen.
Das Merkblatt erklärt die zentralen Begriffe, Pflichten und Regelungen der PPWR verständlich und praxisnah für den Hotelalltag. Es zeigt auf, welche Pflichten für Hotels im Umgang mit Verpackungen, Mehrweg, Abfalltrennung und Verpackungsabfällen bestehen und wie diese rechtssicher umgesetzt werden können. Zudem ordnet das IHA-Merkblatt die relevanten Fristen und Übergangsregelungen der PPWR übersichtlich ein und unterstützt Hotelbetriebe bei der vorausschauenden Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung. Denn ergänzt wird der Leitfaden durch konkrete Handlungsempfehlungen für die Hotellerie, die zeigen, wie sich die PPWR-Vorgaben pragmatisch, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll umsetzen lassen – von der Beschaffung über den Gästebereich bis hin zum Abfallmanagement im Hotel. Damit ist das IHA-Merkblatt eine zentrale Arbeitshilfe für Hotels, die sich frühzeitig und strukturiert auf die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) vorbereiten möchten (bzw. müssen).
Exklusiv für Mitglieder: Das Merkblatt steht für Sie im Extranet bereit. Sie sind noch kein Mitglied? Dann gelangen Sie hier zum Mitgliederantrag.
Die Vervielfältigung sowie jede sonstige Form der Verbreitung oder Veröffentlichung des Merkblatts – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V. oder der IHA-Service GmbH.
Das IHA-Merkblatt (Stand: Januar 2026) zur Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EmpCo) bietet Hotels und Beherbergungsbetrieben in Deutschland eine kompakte, praxisnahe Orientierung zu den neuen EU-Anforderungen an Umweltaussagen („Green Claims“) und Nachhaltigkeitszertifizierungen. Die EmpCo-Richtlinie ist Teil des EU-Rechts zur nachhaltigen Verbraucherinformation und betrifft die externe Kommunikation und Vermarktung von Hotels unmittelbar.
Das Merkblatt erläutert die zentralen Begriffe, Regelungsinhalte und Pflichten der EmpCo verständlich und praxisnah für den Hotelalltag. Es zeigt auf, in welchen Fällen Hotels mit ihrer Marketing-, Vertriebs- und Kommunikationspraxis, insbesondere auf Websites, Buchungsplattformen und in Werbematerialien, von den Vorgaben zu Green Claims und Nachhaltigkeitssiegeln betroffen sind. Zudem ordnet das IHA-Merkblatt die relevanten Fristen und Übergangsregelungen der EmpCo-Richtlinie übersichtlich ein und unterstützt Hoteliers bei einer rechtssicheren Umsetzung der EU-Vorgaben. Denn ergänzt wird der Leitfaden durch konkrete Handlungsempfehlungen für die Hotellerie, die aufzeigen, wie sich die EmpCo-Vorgaben insbesondere in Marketing und Vertrieb, bei Website-Inhalten, in der Gästekommunikation sowie beim Einsatz von Siegeln, Labels und Nachhaltigkeitszertifizierungen praxisgerecht und rechtssicher umsetzen lassen. Das IHA-Merkblatt ist damit eine zentrale Arbeitshilfe für Hotels, um Greenwashing-Risiken zu vermeiden und die EU-Anforderungen an Umweltaussagen korrekt und transparent umzusetzen.
Exklusiv für Mitglieder: Das Merkblatt steht für Sie im Extranet bereit. Sie sind noch kein Mitglied? Dann gelangen Sie hier zum Mitgliederantrag.
Die Vervielfältigung sowie jede sonstige Form der Verbreitung oder Veröffentlichung des Merkblatts– auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V. oder der IHA-Service GmbH.
Das IHA-Merkblatt (Stand: Januar 2026) zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bietet Hotels und Beherbergungsbetrieben in Deutschland eine kompakte, praxisnahe Orientierung zu den neuen EU-Anforderungen an entwaldungsfreie Lieferketten. Die EU-Entwaldungsverordnung ist Teil des EU-Rechts zur nachhaltigen Lieferkettengestaltung und betrifft auch die Hotellerie, insbesondere beim Einkauf von Waren und Rohstoffen.
Das Merkblatt erläutert die zentralen Begriffe, Rollen und Pflichten der EUDR verständlich und praxisnah für den Hotelalltag. Es zeigt auf, in welchen Fällen Hotels von der EUDR betroffen sind, etwa bei der Beschaffung von Produkten mit Bezug zu entwaldungsrelevanten Rohstoffen. Zudem ordnet das IHA-Merkblatt die relevanten Fristen, Übergangsregelungen und aktuellen Erleichterungen der EU-Entwaldungsverordnung übersichtlich ein und unterstützt Hotelbetriebe bei der rechtssicheren Umsetzung der EU-Vorgaben. Denn ergänzt wird der Leitfaden durch konkrete Handlungsempfehlungen für die Hotellerie, die aufzeigen, wie sich die EUDR-Vorgaben insbesondere im Einkauf, im Lieferantenmanagement sowie bei der Dokumentation und Nachweispflicht pragmatisch, wirtschaftlich und betrieblich sinnvoll umsetzen lassen. Das IHA-Merkblatt ist damit eine zentrale Arbeitshilfe für Hotels, die ihre Lieferketten entwaldungsfrei gestalten und sich frühzeitig auf die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) vorbereiten möchten.
Exklusiv für Mitglieder: Das Merkblatt steht für Sie im Extranet bereit. Sie sind noch kein Mitglied? Dann gelangen Sie hier zum Mitgliederantrag.
Die Vervielfältigung sowie jede sonstige Form der Verbreitung oder Veröffentlichung des Merkblatts– auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) e.V. oder der IHA-Service GmbH.