Krisenhandbuch "Social Media für die Hotellerie"

Geschrieben von Matthias Wirtz
Seiten: 25
Format: PDF-Datei
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: April 2026
Auflage: 1. Auflage

45,00 €
Vorzugspreis* 35,00 €
IHA Mitglieder 0,00 €

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Die Handreichung ist speziell auf die Anforderungen der Hotellerie zugeschnitten und gibt konkrete Empfehlungen für die Vorbereitung auf Kommunikation während Krisensituationen in den Sozialen Netzwerken.

Ob Cyberangriff, Hygienevorfall, Greenwashing-Vorwurf, negative Bewertung oder öffentlicher Konflikt mit Gästen oder Mitarbeitenden – Krisen können sich über soziale Medien innerhalb kurzer Zeit erheblich zuspitzen. 

Das IHA-Krisenhandbuch erläutert, wie Hotels Kommunikationsprozesse aufbauen und Zuständigkeiten festlegen können. Sie enthält Empfehlungen für Formulierungen und Gestaltung in Social-Media-Krisen, Hinweise zum Melden problematischer Beiträge sowie Checklisten für den Ernstfall.

Das Ziel des Krisenhandbuchs ist es, Hotels dabei zu unterstützen, auch unter hohem öffentlichem Druck handlungsfähig zu bleiben, Eskalationen frühzeitig zu begrenzen und langfristige Reputationsschäden möglichst zu vermeiden.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt ausdrücklich, wenn das Dokument von Hotelbetrieben genutzt und an die individuellen Betriebsbedürfnisse angepasst wird.

Das Krisenhandbuch „Social Media für die Hotellerie“ steht den Mitgliedern des Hotelverbands Deutschland (IHA) im verbandlichen Extranet kostenlos zum Download zur Verfügung.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

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Das neue Hotelmelderecht ab 01. Januar 2025

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Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 - 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.

 

Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wirft in der Praxis zahlreiche Fragen auf. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf...

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

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Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.

 

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.

 

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Das Bundesmeldegesetz - Vorschriften und Änderungen" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.