AGBH 8.2 - Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Format: PDF-Datei + Word-Dateien
Verlag: Hotelverband Deutschland (IHA)
Erscheinungsmonat und Jahr: 04/2026

60,00 €
Vorzugspreis* 60,00 €
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Der Hotelverband Deutschland (IHA) empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen und allen anderen Hotels die AGBH 8.2 unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr mit den Kunden. Den Adressaten steht es frei, der Empfehlung zu folgen oder andere AGB zu verwenden.

Der Versand der AGBH 8.2 erfolgt per E-Mail als Word- und als PDF-Dokument in Deutsch und Englisch. Ebenfalls als Word-Datei mitgesendet wird das Muster eines Hotelaufnahmevertrags.

IHA-Mitgliedern stehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.2) kostenlos im verbandlichen Extranet zum Download sowie zur individuellen Bearbeitung zur Verfügung. Ebenfalls kann hier das Muster eines Hotelaufnahmevertrags heruntergeladen werden.

*) Der Vorzugspreis wird vorbehaltlich unserer Prüfung und durch den Nachweis Ihrer Angaben gewährt. Mitgliedshotels im DEHOGA weisen Ihre Mitgliedschaft durch Angabe der Mitgliedsnummer und des zuständigen Landesverbandes nach. Für Schüler und Studenten genügt der Nachweis eines Schülerausweises bzw. einer Immatrikulationsbescheinigung (bitte eine Kopie per Fax (0228/92 39 29-9) oder per Mail an shop@iha-service.de senden.

Weitere Broschüren

IHA-Merkblatt "Rechtliche Anforderungen an den Buchungs-Button"

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Die Button-Lösung gilt bereits seit dem 1. August 2012 und muss ab diesem Zeitpunkt auch in der Hotellerie umgesetzt werden. Der EuGH hat am 7. April 2022 in der Rechtssache C-249/21 entschieden, dass ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag nur dann wirksam zustande kommt, wenn der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig versteht, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

IHA-Merkblatt "Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie"

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Mit Inkrafttreten des novellierten Bundesmeldegesetzes im Januar 2020 und der im März 2021 eingefügten Experimentierklausel kann die Branche endlich Schritt für Schritt digitale Check-in Verfahren in Angriff nehmen und elektronische Meldeverfahren einsetzen.

 

Die bisherigen und neuen Regelungen zum Melderecht inklusive der digitalen Umsetzungsmöglichkeiten der besonderen Hotelmeldepflicht hat der Hotelverband in einem aktualisierten Merkblatt „Die Umsetzung des Bundesmeldegesetzes in der Hotellerie“ aufbereitet.

 

IHA-Mitgliedern steht das Merkblatt "Das Bundesmeldegesetz - Vorschriften und Änderungen" kostenfrei im verbandlichen Extranet zum Download zur Verfügung.

 

Hotelmitglieder der DEHOGA-Landesverbände können das IHA-Merkblatt kostenfrei bei ihrem Landesverband anfordern.

IHA-Merkblatt zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

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Das IHA-Merkblatt enthält die wichtigsten Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und steht hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.

 

Seit dem 1. Januar 2023 ist das LkSG für in Deutschland ansässige Unternehmen und Unternehmen mit einer Zweigniederlassung gemäß § 13 d HGB mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland anzuwenden. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Deutschland erfasst.