Schrittweise Umsetzung B2B-E-Rechnungspflicht ab 2025 geplant - Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Ab dem 1. Januar 2025 treten die europäischen Standards für E-Rechnungen in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an wird nur noch zwischen elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) und anderen Rechnungsarten unterschieden. E-Rechnungen werden in einem strukturierten elektronischen Format erstellt, übermittelt und empfangen, was eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Zusätzlich zu den europäischen Standards müssen sie den Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/ EU entsprechen. In Deutschland sind bekannte Formate XRechnung und ZUGFeRD. Obwohl Papier-, PDF-Rechnungen und EDI nicht sofort obsolet sind und die E-Rechnung nicht unmittelbar verpflichtend ist, gibt es dennoch wichtige Details zu beachten.