Störerhaftung: Bundeswirtschaftsminister ergreift Initiative für Rechtssicherheit öffentlicher WLAN-Netzbetreiber

21.10.2016 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
© ClipDealer
© ClipDealer

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die neuen Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, die nach wie vor schwelenden Rechtsunsicherheiten beim Anbieten öffentlicher WLAN-Netze nun umfassend und nachhaltig anzugehen. „Die Abschaffung der Störerhaftung und der bisherigen Unterlassungsansprüche wird der Hotellerie auch in Deutschland endlich erlauben, ihr WLAN so gastfreundlich anzubieten, wie unsere Gäste es auch erwarten – ohne Passwort und ohne Rechtstreueerklärungen“, zeigt sich IHA-Vorsitzender Otto Lindner zufrieden mit der neuen Gesetzgebungsinitiative.

Der Hotelverband hatte Nachbesserungen beim Telemediengesetz gefordert, damit Hotels im Falle einer etwaigen Verletzung des Urheberrechts durch Gäste und einer darauf erfolgenden Abmahnung auch von drohenden Unterlassungsansprüchen befreit werden. Durch die erst im Juni 2016 erfolgte Überarbeitung des Telemediengesetzes wurden zwar Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, kostenbewehrte Unterlassungsansprüche blieben jedoch nach wie vor möglich.

Auch das im September 2016 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes brachte der Hotellerie keine rechtssichere, praktikable Lösung. Entgegen allen Erwartungen hielt auch der EuGH Abmahnungen mit kostenbewehrten Unterlassungsansprüchen für rechtmäßig. Darüber hinaus hielten es die Luxemburger Richter für möglich, dass Hotels ihr WLAN verschlüsseln und nur Nutzern zugänglich machen, die dem Hotel zuvor ihre Identität offenbart haben. Ein Schritt Rückwärts für die Hotellerie mit ihren zunehmend digitalen Angeboten.

„Der erneute Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers ist daher ebenso notwendig wie überfällig, damit die Große Koalition ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zur wirksamen Beseitigung der Störerhaftung und zur Förderung der Verbreitung öffentlicher WLAN-Angebote in Deutschland vor Ablauf der Legislaturperiode doch noch erfüllt“, so Lindner.

---------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2016-10-21_Störerhaftung_BMWi ergreift Initiative für Rechtssicherheit öffentlicher WLAN-Netzbetreiber


Weitere
18.08.2026
Statement von Otto Lindner zur Streichung des Freibetrags für Belegschaftsrabatte

Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA)!

31.07.2026
Hotelverband aktualisiert Leitfaden zum EU AI Act

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat seinen Leitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten des EU AI Act überarbeitet. Die neue Fassung berücksichtigt die finalen Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 des EU AI Act vom 20. Juli 2026 sowie den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content. Der Leitfaden steht den IHA-Mitgliedern ab sofort kostenfrei im IHA-Extranet zur Verfügung.

30.07.2026
Über 10.000 europäische Hotels beteiligen sich nun an wegweisender Sammelklage gegen Booking.com

Die „Stichting Hotel Claims Alliance“ (SHCA) hat ihr Sammelklageverfahren gegen Booking.com vor dem Amtsgericht Amsterdam ausgeweitet und im Namen von weiteren 7.696 europäischen Hotels Klage eingereicht. Das Verfahren wurde am 30. Januar 2026 im Namen einer ersten Gruppe von 3.087 Hotels eingeleitet. Nach der jüngsten Erweiterung beläuft sich die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels nun auf 10.783. SHCA plant für Herbst 2026 eine dritte und letzte Ausweitung der Klage, nach der die Gesamtzahl der teilnehmenden Hotels voraussichtlich etwa 18.000 erreichen wird. Die Teilnahme ist weiterhin kostenlos. Hotels können sich bis zum 11. September 2026 weiterhin über mybookingclaim.com registrieren.