Stipendienvergabe bei upnxt25 - GVFH, IHA und DHA fördern junge Talente

07.07.2025 | Pressemitteilung des Hotelverbands Deutschland (IHA)
v.l.: Anja Eigen, Sprecherin DHA, Nicole Schaible, Empfangsleiterin Maritim Stuttgart, Sarah Gregor, Leiterin Marketing & Sales DHA, Victoria Mayer, Unternehmensnachfolgerin Mayer’s Waldhorn, Otto Lindner, IHA-Vorsitzender; Bild: Deutsche Hotelakademie

Im Rahmen des upnxt-Festivals hat der Hotelverband Deutschland (IHA) am 26. Juni 2025 gemeinsam mit dem Gemeinnützigen Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) drei Stipendien für staatlich zugelassene Weiterbildungen der DHA vergeben. 

Die Entscheidung über die Stipendien traf eine Fachjury aus Experten der DHA, der IHA und des GVFH. Vergeben wurden Studienplätze für die Weiterbildungen Hotelbetriebswirt, Online Marketing Management und Revenue Manager. Die Stipendiatinnen in 2025 sind:

  • Nicole Schaible, Empfangsleiterin Maritim Stuttgart, für das  Hotelbetriebswirt-Stipendium

  • Victoria Mayer, Unternehmensnachfolgerin Landgasthof Mayer’s Waldhorn, für das Online Marketing Management-Stipendium

  • Jasmin Ben Slimane, Hotel Operations Manager NOXX Hotel Marburg, für das Revenue Management-Stipendium

Die Stipendiatinnen wurden von elevatr zum Festival eingeladen, die Übernachtungen von der IHA übernommen. Mit ihrer Initiative fördern der GVFH, die IHA und die DHA gezielt junge Führungskräfte und bringen sie frühzeitig mit wichtigen Branchenthemen in Verbindung. 

Gemeinsam mit Sarah Gregor, Leiterin Marketing & Sales der DHA und Anja Eigen, Sprecherin der DHA, würdigte Otto Lindner, Vorsitzender der IHA, die Gewinnerinnen auf der Bühne: „Diese drei Talente stehen für die Zukunft der Hotellerie – lernbereit, agil, gut ausgebildet und voller Leidenschaft für die Branche. Wir freuen uns, sie auf ihrem Weg unterstützen zu dürfen.“  

____________________________________________________________________________

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.500 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

Über die Deutsche Hotelakademie (DHA)

Die Deutsche Hotelakademie (DHA) bietet berufsbegleitende Weiterbildungen und offene Trainings für Fach- und Führungskräfte aus der Hotellerie und Gastronomie an. Branchenexperten vermitteln aktuelles, praxisorientiertes Fachwissen, das die Teilnehmer direkt im beruflichen Alltag einsetzen können. Parallel zum Job erwerben die Teilnehmer die Kenntnisse, die sie für ihre berufliche Weiterentwicklung und Spezialisierung benötigen. Ein Team von Fachtutoren steht den Teilnehmern jederzeit persönlich und fachkompetent zur Seite. Durch die starke Branchenvernetzung der Akademie profitieren die Teilnehmer von zahlreichen Netzwerkveranstaltungen, aktuellen Trendvorträgen und Brancheninitiativen.

Weitere
06.01.2026
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.

16.12.2025
Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV. „Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

15.12.2025
Wichtige Weichenstellung für Zahlungsprozesse: MIT bleiben vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.