„Hotels waren und sind keine Störer! Um eine erneute Abmahnwelle für WLAN-Anbieter zu verhindern, muss der Gesetzgeber die Anti-Störerklausel aus dem bisherigen Telemediengesetz (TMG) ins neue Digitale Dienste Gesetz (DDG) unbedingt übernehmen.“
Stefan Dinnendahl Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)
Zum Hintergrund:
Der Wegfall der Störerhaftung für Anbieten öffentlicher WLAN-Zugänge wird seit 2017 in Paragraf 8 Telemediengesetz (TMG) geregelt.
§8 Absatz 1 Satz 2 schließt für Urheberrechtsverstöße von Gästen nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche aus. Diese Regelung im TMG ist ein praktikabler Kompromiss zwischen Rechteinhabern und Betreibern offener WLAN-Hotspots, die ihren Gästen oder Kunden einen einfachen und rechtssicheren Zugang zum Internet anbieten wollen.
Der Digital Services Act (DAS) der Europäischen Kommission wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt, das Telemediengesetz (TMG) wird ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt.
Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2, der das gleichzeitige Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert.
Im Entwurf des DDG finden sich in Paragraf 8 lediglich die Regelungen, dass Betreiber offener WLANs "nicht dazu verpflichtet werden dürfen, persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)" oder "die Eingabe eines Passworts zu verlangen.“
Paragraf 8 DDG-E könnte in seiner stark gekürzten Form erneut Einfallstor für Anwälte sein, die sich auf die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen spezialisiert haben und zu einer Abmahnwelle für Anbieter von öffentlichen WLANs führen.
Der Hotelverband Deutschland fordert den Gesetzgeber dringend auf § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ebenfalls in §§ 7, 8 DDG-E zu übernehmen.
"Das Gericht der Europäischen Union hat heute die marktbeherrschende Stellung von Booking.com auf dem Hotelbuchungsportalmarkt klar bestätigt. Das bedeutet auch zusätzlichen Rückenwind für die Klage von bereits mehr als 10.000 europäischen Hotels auf Schadenersatz!"
Der Hotelverband Deutschland (IHA) startet heute die zweite Staffel seines Podcasts „Zukunft Hotel“. Nach dem erfolgreichen Auftakt im Herbst 2025 geht das Gesprächsformat mit zehn weiteren Folgen in die nächste Runde. Die Hosts Otto Lindner und Marco Nussbaum aus dem IHA-Vorstand diskutieren auch in der neuen Staffel mit hochkarätigen Gästen aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Zukunftsfragen der Hotellerie – gewohnt meinungsstark, praxisnah und mit klarem Branchenfokus.
Ab morgen müssen Plattformen wie Airbnb und Booking erstmals Daten zu den über sie angebotenen Kurzzeitunterkünften an die Bundesnetzagentur melden, rückwirkend für Juni. Künftig erfolgt die Datenübermittlung monatlich. Wo ein Registrierungsverfahren besteht, müssen Gastgeber ihre Unterkunft…