„Hotels waren und sind keine Störer! Um eine erneute Abmahnwelle für WLAN-Anbieter zu verhindern, muss der Gesetzgeber die Anti-Störerklausel aus dem bisherigen Telemediengesetz (TMG) ins neue Digitale Dienste Gesetz (DDG) unbedingt übernehmen.“
Stefan Dinnendahl Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)
Zum Hintergrund:
Der Wegfall der Störerhaftung für Anbieten öffentlicher WLAN-Zugänge wird seit 2017 in Paragraf 8 Telemediengesetz (TMG) geregelt.
§8 Absatz 1 Satz 2 schließt für Urheberrechtsverstöße von Gästen nicht nur Schadensersatz-, sondern auch Unterlassungsansprüche aus. Diese Regelung im TMG ist ein praktikabler Kompromiss zwischen Rechteinhabern und Betreibern offener WLAN-Hotspots, die ihren Gästen oder Kunden einen einfachen und rechtssicheren Zugang zum Internet anbieten wollen.
Der Digital Services Act (DAS) der Europäischen Kommission wird in Deutschland durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) in nationales Recht umgesetzt, das Telemediengesetz (TMG) wird ab 17. Februar 2024 durch das Gesetz für digitale Dienste (DDG) ersetzt.
Im Referentenentwurf des DDG von Anfang August 2023 fehlt jedoch die entscheidende Klausel aus §8 Absatz 1 Satz 2, der das gleichzeitige Entfallen von Unterlassungsansprüchen zusichert.
Im Entwurf des DDG finden sich in Paragraf 8 lediglich die Regelungen, dass Betreiber offener WLANs "nicht dazu verpflichtet werden dürfen, persönlichen Daten von Nutzern zu erheben und zu speichern (Registrierung)" oder "die Eingabe eines Passworts zu verlangen.“
Paragraf 8 DDG-E könnte in seiner stark gekürzten Form erneut Einfallstor für Anwälte sein, die sich auf die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen spezialisiert haben und zu einer Abmahnwelle für Anbieter von öffentlichen WLANs führen.
Der Hotelverband Deutschland fordert den Gesetzgeber dringend auf § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ebenfalls in §§ 7, 8 DDG-E zu übernehmen.
"Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich heute klar gegen eine Anhebung der Erbschaftssteuer ausgesprochen. Die familiengeführte Hotellerie zählt auf dieses Signal aus Berlin! Generationennachfolge braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen."
Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA
Die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC) hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die bereits in erster Instanz durch die RCC am 6. November 2025 festgestellte Irreführung durch die Darstellung auf Booking.com wurde bestätigt. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, dass die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden auch sich selbst vergeben worden sein könnten. Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht.
Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Gemeinnützige Verein zur Förde-rung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) e.V. setzen auch in diesem Jahr ein starkes Zeichen für die Förderung junger Talente in der Branche. In Kooperation mit der Deutschen Hotelakademie (DHA) vergeben sie wie in den Vorjahren drei Stipendien für ausgewählte Weiterbildungen in der Hotellerie. Ausgeschrieben werden zwei Stipendien für den Lehrgang Hotelbetriebswirt sowie ein Stipendium für den Lehrgang Revenue Manager. Bewerbungen sind bis zum 30. April 2026 möglich unter www.dha-akademie.de/gvfh-stipendium.