"Der EuGH stärkt die Rechte von Pauschalreisenden bei Beeinträchtigungen durch die Covid-19-Pandemie. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters führt zu einer einseitigen Risikoverteilung und vorhersehbaren Rechtsunsicherheiten."
Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA