Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA):
„Der Fiskus sollte nicht bei jedem noch so kleinen Extra mitverdienen wollen. Die Streichung des Freibetrages für Mitarbeiterrabatte wäre jedenfalls weniger Netto vom Brutto – und ein ganz falsches Signal an unsere Beschäftigten!"
Otto Lindner
Vorsitzender
Hotelverbandes Deutschland (IHA)