Der Referentenentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 aus dem Bundesministerium der Finanzen sieht u.a. die Streichung des Freibetrags der Belegschaftsrabatte des § 8 Abs. 3 EStG vor. Lesen Sie hierzu das Statement von Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA):
„Der Fiskus sollte nicht bei jedem noch so kleinen Extra mitverdienen wollen. Die Streichung des Freibetrages für Mitarbeiterrabatte wäre jedenfalls weniger Netto vom Brutto – und ein ganz falsches Signal an unsere Beschäftigten!"
Otto Lindner
Vorsitzender
Hotelverbandes Deutschland (IHA)
UPDATE (19. August 2026, 16:45 Uhr)
Der kollektive Aufschrei der Branche hatte umgehend Erfolg: Die Streichung des Steuerfreibetrags für Belegschaftsrabatte ist vom Tisch! Der diesbezügliche Vorschlag ist im heute durchgesickerten neuesten Referentenentwurf zum Einkommensteuergesetz 2027 nicht mehr enthalten. Das bestätigte am Nachmittag auch ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums auf Anfrage von fvw|TravelTalk(Abo).