Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Darstellung von Fototapeten in Fotos und Videos im Internet
Stefan Dinnendahls Statement zum BGH-Urteil vom 11. September 2024 betrifft einen Fall, in dem ein Unternehmen Fototapeten mit Motiven eines Berufsfotografen (der gleichzeitig Unternehmensgründer war) vermarktete und anschließend mehrere Personen verklagte, weil sie die Fototapeten ohne Erlaubnis in ihren Internet- oder Social-Media-Auftritten zeigten. Das Unternehmen verlangte Schadensersatz, Abmahnkosten und Auskunft über die Nutzung der Fotografien.
"Unser Rat nach der heutigen BGH-Entscheidung: Augen auf beim Tapetenwechsel und auf Kleingedrucktes im Mustermotiv achten! Der BGH bestätigte heute, dass das Zeigen von Fototapeten in Fotos und Videos im Internet grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Demnach haben Hotels, die ihre Zimmer mit einer Fototapete verzieren, vorerst keine Abmahnungen mehr zu befürchten. Anderseits steht es dem Urheber gemäß BGH frei, vertragliche Einschränkungen der Nutzung zu vereinbaren und auf solche Einschränkungen - etwa durch das Anbringen einer Urheberbezeichnung oder eines Rechtsvorbehalts - auch für Dritte erkennbar hinzuweisen."
Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)