Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil bzgl. Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie.

06.03.2024

Der BGH hat heute bestätigt, dass Gäste bei einem coronabedingten Beherbergungsverbot auch bei nicht stornierbaren Tarifen ihr Geld zurückverlangen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast auch keine zeitliche Verschiebung des Hotelaufenthaltes oder einen Gutschein als Ersatz akzeptieren.

Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA

 

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