Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil bzgl. Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie.

06.03.2024

Der BGH hat heute bestätigt, dass Gäste bei einem coronabedingten Beherbergungsverbot auch bei nicht stornierbaren Tarifen ihr Geld zurückverlangen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast auch keine zeitliche Verschiebung des Hotelaufenthaltes oder einen Gutschein als Ersatz akzeptieren.

Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA

 

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21.04.2026
Schluss mit irreführender Sternepanscherei auf Booking.com!

Anlässlich ihrer 11. Generalversammlung in Cork hat die Hotelstars Union (HSU) die Slowakei in ihren Mitgliederkreis aufgenommen. Inhaltlich stand einmal mehr die intransparente Darstellung von Hotelsternen auf Buchungsplattformen im Fokus. Die HSU und ihre Mitgliedsländer fordern Booking.com auf, die irreführende Darstellung von Hotelsternen in Europa zu beenden und ausschließlich offiziell vergebene Sterne anzuzeigen.

09.04.2026
Statement von Otto Lindner zur Erbschaftsteuerdebatte

"Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich heute klar gegen eine Anhebung der Erbschaftssteuer ausgesprochen. Die familiengeführte Hotellerie zählt auf dieses Signal aus Berlin! Generationennachfolge braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen."

Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA

07.04.2026
Booking täuscht Verbraucher mit irreführenden Sterneangaben

Die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC) hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die bereits in erster Instanz durch die RCC am 6. November 2025 festgestellte Irreführung durch die Darstellung auf Booking.com wurde bestätigt. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, dass die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden auch sich selbst vergeben worden sein könnten. Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht.