Statement von Stefan Dinnendahl zu Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19

02.08.2022

Der EUGH muss nun entscheiden, wann außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen vorgelegen haben müssen. Also ob diese bereits im Zeitpunkt des Rücktritts vorgelegen haben müssen, oder ob der Entschädigungsanspruch auch dann ausgeschlossen ist, wenn solche Umstände erst nach der Rücktrittserklärung aufgetreten sind. Nach unserer Rechtsauffassung müssen die außergewöhnlichen Umstände bereits beim Rücktritt vorgelegen haben.

Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschaäftsführer
Hotelverband Deutschland (IHA)

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Statement von Stefan Dinnendahl zur BGH-Entscheidung zur Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen
Statement von Stefan Dinnendahl zur BGH-Entscheidung vom 11.04.2024 hinsichtlich der Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen

„Der BGH hält an seiner bisherigen Auffassung zu Corona-Entschädigungen fest und hat die Revision der Hotelbetreiber zurückgewiesen. Die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen hätten während des "ersten und zweiten Lockdowns" auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht und die staatlichen Corona-Hilfen seien mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung von konzernangehörigen Unternehmen gegenüber Einzelunternehmen erkenne der BGH nicht.“

Stefan Dinnendahl
Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

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„Der Hotelverband hat jahrzehntelang für die Abschaffung der analogen Meldescheine gekämpft, nun wird sie zumindest für inländische Gäste endlich Realität. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt zeitnah eine Initiative für eine praxistaugliche Regelung für unsere ausländischen Gäste.“

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)