Statement von Otto Lindner zum Ende der Umsetzungsfrist der DMA-Vorgaben

04.03.2024

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA), welches von der Europäischen Kommission (EK) beschlossen wurde, tritt am 7. März 2024 in Kraft. Der DMA (Digital Markets Act) ist der Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen. Die Europäische Kommission hatte den zuvor ernannten sechs Gatekeepern Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft 6 Monate zur Umsetzung der neuen Regeln eingeräumt. Ab dem 7. März 2024 (Compliance Day) muss regelmäßig ein Compliance-Report über die Einhaltung der DMA-Verpflichtungen an die Europäische Kommission übermittelt werden.

„Die Schonfrist ist abgelaufen. Ab heute gelten strenge Regeln des Digital Markets Act (DMA) für die von der Europäischen Union bereits ernannten sechs Gatekeeper. Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission eine enge Überwachung und konsequente Durchsetzung zu gewährleisten. Hotels und Plattformen brauchen einander, aber auf Augenhöhe und fair in der Partnerschaft!”

Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA)

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Schluss mit irreführender Sternepanscherei auf Booking.com!

Anlässlich ihrer 11. Generalversammlung in Cork hat die Hotelstars Union (HSU) die Slowakei in ihren Mitgliederkreis aufgenommen. Inhaltlich stand einmal mehr die intransparente Darstellung von Hotelsternen auf Buchungsplattformen im Fokus. Die HSU und ihre Mitgliedsländer fordern Booking.com auf, die irreführende Darstellung von Hotelsternen in Europa zu beenden und ausschließlich offiziell vergebene Sterne anzuzeigen.

09.04.2026
Statement von Otto Lindner zur Erbschaftsteuerdebatte

"Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat sich heute klar gegen eine Anhebung der Erbschaftssteuer ausgesprochen. Die familiengeführte Hotellerie zählt auf dieses Signal aus Berlin! Generationennachfolge braucht faire und verlässliche Rahmenbedingungen."

Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA

07.04.2026
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Die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) der niederländischen Werbekodex-Kommission (Reclame Code Commissie – RCC) hat im Verfahren um die Verwendung von Hotelsternen auf Online-Buchungsplattformen eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Die bereits in erster Instanz durch die RCC am 6. November 2025 festgestellte Irreführung durch die Darstellung auf Booking.com wurde bestätigt. Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, dass die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden auch sich selbst vergeben worden sein könnten. Damit stärkt das CvB den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation hotelsterren.nl Recht.