Statement von Otto Lindner zum Ende der Umsetzungsfrist der DMA-Vorgaben

04.03.2024

Das Gesetz über digitale Märkte (DMA), welches von der Europäischen Kommission (EK) beschlossen wurde, tritt am 7. März 2024 in Kraft. Der DMA (Digital Markets Act) ist der Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen. Die Europäische Kommission hatte den zuvor ernannten sechs Gatekeepern Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft 6 Monate zur Umsetzung der neuen Regeln eingeräumt. Ab dem 7. März 2024 (Compliance Day) muss regelmäßig ein Compliance-Report über die Einhaltung der DMA-Verpflichtungen an die Europäische Kommission übermittelt werden.

„Die Schonfrist ist abgelaufen. Ab heute gelten strenge Regeln des Digital Markets Act (DMA) für die von der Europäischen Union bereits ernannten sechs Gatekeeper. Jetzt liegt es an der Europäischen Kommission eine enge Überwachung und konsequente Durchsetzung zu gewährleisten. Hotels und Plattformen brauchen einander, aber auf Augenhöhe und fair in der Partnerschaft!”

Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA)

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04.03.2026
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Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

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