Statement von Markus Luthe zum EuGH-Urteil zu Beherbergungssteuern auf Airbnb-Angebote
27.04.2022
„Der EuGH hat heute geurteilt, dass Airbnb & Co. sehr wohl gezwungen werden können, den Steuerbehörden detailliert Auskunft zu vermittelten Übernachtungen zu erteilen. Das bestätigt auch das Vorgehen der deutschen Steuerfahnder und ist ein wichtiger Beitrag zur Herstellung eines Level Playingfields.“
Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer