
„Wir begrüßen ausdrücklich, wenn das auf dem Gebiet der Portalmärkte besonders erfahrene Bundeskartellamt die EU-Kommission zukünftig bei der Durchsetzung des DMA unterstützen darf. Auch die im Entwurf des Wettbewerbsdurchsetzungsgesetzes vorgesehene gerichtliche Durchsetzung im Wege des ‚private enforcements‘ kann helfen, übergriffige Gatekeeper endlich in ihre Schranken zu verweisen.“
Markus Luthe
IHA-Hauptgeschäftsführer