Statement von Markus Luthe zur vorläufigen Gatekeeper-Einstufung der Digitalunternehmen gemäß Digital Markets Act (DMA)
04.07.2023
„Die Luft für Booking.com wird dünn: Allein aufgrund der Corona-Nachwirkung wird das marktdominierende Hotelbuchungsportal in diesem Jahr voraussichtlich noch nicht als Gatekeeper eingestuft. Das Unternehmen ist somit gut beraten, die strengen Wettbewerbsregeln des DMA schon heute für sich zu respektieren.“
Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer