Sozialversicherung

22.04.2026

Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge mit kritischen Auswirkungen auf Minijobs

Nina Warken, Bundesministerin für Gesundheit; © BMG/Jan Pauls

Die Reformvorschläge der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung sorgen derzeit für Diskussionen. Die Gesundheitsministerin hatte Ende der vergangenen Woche die Kernpunkte eines Sparpakets vorgelegt, das die gesetzlichen Krankenversicherungen um rund 20 Milliarden Euro entlasten soll. Im Zentrum stehen Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, höhere Eigenbeteiligungen der Versicherten sowie Eingriffe in die Familienversicherung. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am 29. April im Kabinett beschlossen und noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. 

Risiken für die Branche sieht der DEHOGA Bundesverband vor allem in der geplanten Anhebung des Beitragssatzes für Minijobs. Der pauschale Beitragssatz der Arbeitgeber in Höhe von 13 Prozent soll auf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent angehoben werden. Zusätzlich soll auch bei Minijobs der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von rund 2,9 Prozent fällig werden. Dieser wurde bisher nur bei regulären Beschäftigungsverhältnissen fällig. Arbeitgeber sehen sich damit einer Beitragssatzerhöhung allein im Bereich der GKV von 13 Prozent auf 17,5 Prozent gegenüberstehen. Weiterhin steigen auch die Kosten der Arbeitgeber auch im Rahmen von Midijobs. Hier soll die Berechnungsformel zulasten der Arbeitgeber verändert werden.

Abgesehen von den deutlichen Mehrkosten für Arbeitgeber entsprechen die vorgeschlagenen Maßnahmen einer schleichenden Abschaffung alternativer Beschäftigungsformen. Minijobs sind aber für viele gastgewerbliche Betriebe ein unverzichtbares arbeitsmarktpolitisches Instrument, um flexibel auf schwankende Nachfrage, saisonale Spitzen und unterschiedliche Arbeitszeitmodelle zu reagieren. DEHOGA und Hotelverband werden sich deshalb entschieden gegen Kostensteigerungen in diesem Beschäftigungssegment aussprechen.

Quelle: DEHOGA Bundesverband
 

Weitere
29.04.2026
Service

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Reiseveranstalter (AGBR) und die Einstellbedingungen für Parkgaragen und Hotelparkplätze (AGBP), die zuletzt 2014 bzw. 2012 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Aufgrund der Einstellung der europäischen Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurden auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV) aktualisiert.

29.04.2026
Bürokratie

Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein sollen. Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Der Hotelverband Deutschland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Die A1-Bescheinigung war eine der überflüssigsten und kostenintensivsten Bürokratiebelastungen für Geschäftsreisende überhaupt.

29.04.2026
Kurzzeitvermietung

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 22. April 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3484) zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen beschlossen. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, bei Ablehnung der AfD-Fraktion.

Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem KVDG für Kommunen und Hoteliers vor.