Solidargemeinschaft: FEINE PRIVATHOTELS tritt dem Hotelverband bei

11.09.2023
Armin Hoeck (FPH-Vorsitzender) Foto: FPH

Der FEINE PRIVATHOTELS e.V. – eine Hotelvereinigung privat geführter Häuser im Luxussegment - hat anlässlich seiner Jahresverssammlung ein klares Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie gegeben: Zum 1. August 2023 sind die deutschen Häuser der Kollektion FEINE PRIVATHOTELS dem Hotelverband Deutschland (IHA) beigetreten. Was 2010 mit dem Zusammenschluss von vier handverlesenen, privat geführten Hotels begann, ist heute eine feine Kollektion von 14 ausgesuchten Häusern in Deutschland und Südtirol sowie drei Großseglern der Sea Cloud Cruises.

Der Verbandsbeitritt von FEINE PRIVATHOTELS ist eine höchst willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft der Hotellerie in immer noch extrem herausfordernden Zeiten. Mit dem Beitritt von FEINE PRIVATHOTELS erhalten wir nicht nur Zuwachs im Luxussegment sondern auch zusätzliche Impulse für unsere Arbeit als Interessenvertretung der Branche in Berlin und Brüssel“, freut sich Otto Lindner als IHA-Vorsitzender.

„Wir freuen uns nun Teil dieser großen Gemeinschaft zu sein, diese weiter zu stärken und unseren Teil dazu beizutragen, unserer wunderbaren Branche eine starke Stimme nach außen zu geben“, ergänzt Armin Hoeck, Vorstandsvorsitzender von FEINE PRIVATHOTELS. „Schon seit vielen Jahren waren einzelne Mitglieder von FEINEN PRIVATHOTELS auch in der IHA vertreten. Daher freut es uns umso mehr, diesen Austausch nun auch mit den bisher noch nicht angeschlossenen Häusern aufzunehmen und zu intensivieren. Als Teil des international gewichtigsten Netzwerks der Hotellerie blicken wir der gemeinschaftlichen Interessenvertretung und professioneller Lobbyarbeit freudig entgegen“, sagt Armin Hoeck weiter.

Angestoßen und unterstützt hat diesen Verbandsbeitritt unsere IHA-Beiratsvertreterin, Dr. Caroline von Kretschmann, die mit dem Hotel Europäischer Hof Heidelberg in beiden Vereinigungen vertreten und engagiert ist.

------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA)

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.650 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

Weitere
03.02.2026
IHA und GIATA Group starten Sichtbarkeitsinitiative für Mitgliedshotels

Der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Travel-Tech-Spezialist GIATA Group starten eine gemeinsame Initiative zur Stärkung der digitalen Sichtbarkeit von IHA-Mitgliedshotels. Im Zentrum der Aktion steht eine kostenfreie Analyse der digitalen Präsenz einzelner Hotels. IHA-Mitgliedsbetriebe können unverbindlich prüfen lassen, auf welchen Vertriebskanälen ihr Hotel weltweit gelistet ist, wie konsistent die dort hinterlegten Texte und Bilder sind und wo konkretes Optimierungspotenzial besteht. Ziel ist es, eine transparente Standortbestimmung der eigenen Sichtbarkeit zu ermöglichen und Optimierungspotential aufzuzeigen.

30.01.2026
Sammelklage gegen Booking - Klageerhebung vor dem Bezirksgericht Amsterdam

HOTREC bestätigt, dass die Sammelklage auf Entschädigung für europäische Hotels, die durch die rechtswidrigen Bestpreisklauseln von Booking.com geschädigt wurden, offiziell vor dem Bezirksgericht Amsterdam eingereicht wurde.

28.01.2026
Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt klaren Kurs der Nationalen Tourismusstrategie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die heute vorgestellte Nationale Tourismusstrategie als wichtigen Schritt, um den Tourismusstandort Deutschland langfristig wettbewerbsfähig zu halten. Aus Sicht der Hotellerie setzt die Strategie an den richtigen Hebeln an: Bürokratieabbau, bessere Erreichbarkeit, Digitalisierung/KI, Fachkräftesicherung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts.