PSD2: Hotelverband begrüßt Aufschub der Starken Kundenauthentifizierung bei Internetbuchungen und sieht weiterhin Handlungsbedarf

21.08.2019 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht (BaFin) dem Hotelverband Deutschland (IHA) heute mitteilte, wird sie bis auf weiteres auch nach dem Stichtag 14. September 2019 bei Kartenzahlungen im Internet eine sogenannte Starke Kundenauthentifizierung nicht einfordern. Zugleich betont die BaFin, dass alle anderen Regelungen der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2) zur Starken Kundenauthentifizierung weiterhin durchgesetzt werden. „So erleichtert wir wegen des Umsetzungsaufschubs hinsichtlich der Absicherung von Internetbuchungen sind, so deutlich müssen wir die Hotellerie darauf hinweisen, dass Kartentranskationen im Hotel, wie z.B. Vorautorisierung, Zahlung beim Check-in, Express Check-out, Nachbuchung von Minibarumsätzen, ab dem 14. September eine Starke Kundenauthentifizierung voraussetzen“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

Die BaFin hatte bereits im Juni nach Einräumung eines engen Umsetzungsspielraums durch die Europäische Bankenaufsicht eine mögliche Flexibilisierung bei der Umsetzung der Starken Kundenauthentifizierung signalisiert, für die sich auch der Hotelverband Deutschland (IHA) nachdrücklich eingesetzt hat. Dieser Spielraum wird nun nach entsprechenden Ankündigungen anderer europäischer Aufsichtsbehörden mit der heutigen Mitteilung auch von der BaFin für Kartenzahlungen im Internet genutzt. Die Starke Kundenauthentifizierung gemäß PSD2 erfordert, dass bei allen elektronischen Zahlungen zwei von drei Elementen bestehend aus Wissen, Besitz oder Inhärenz vorliegen müssen.

„Welche Übergangsfrist für Internetzahlungen die Finanzaufsicht letztlich einräumen wird, hat die BaFin ausdrücklich offengelassen. Hoteliers sind also gut beraten, ihre diesbezüglichen Prozesse weiterhin mit Hochdruck auf die neuen Anforderungen einzustellen,“ stellt Luthe klar. Der Hotelverband stellt seinen Mitgliedern hierfür unterstützendes Informationsmaterial zur Verfügung und bietet in Kooperation mit der HSMA Deutschland noch zwei weitere Informationsveranstaltungen am 28. August in München und aufgrund der großen Nachfrage zusätzlich auch am 10. September in Frankfurt (Main) an. Nähere Informationen hierzu sind unter www.hsma.de/events/iha-hsma-payment-event abrufbar und finden sich auf den Homepages von HSMA und IHA.

----------------------------------------------------

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige Deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2019-08-21_Zahlungsdiensterichtlinie 2_IHA begrüßt Aufschub der starken Kundenauthentifizierung bei Internetbuchungen


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.