Podcast "So geht Hotel(verband) heute" - Sonderedition Covid-19 #10

09.05.2020 | Marco Nussbaum im Gespräch mit Volkmar Pfaff

Corona-Lektion: In der Ruhe liegt die Kraft - Weg von Multitasking, hin zu undivided attention

Die Corona-Sonderedition des "So geht Hotel(verband) heute"-Podcasts geht in den zweistelligen Bereich. Gast der zehnten Folge ist , Volkmar Pfaff, IHA-Vorstandsmitglied, Senior Vice President bei AccorHotels Central Europe sowie Geschäftsführer für Accor in Deutschland und Österreich. Bei einem Schnelldurchlauf durch seinen spannenden Werdegang berichtet Pfaff, wie er sich bei seinem Karrierestart in der Hotellerie sofort in die Branche verliebt hat. Zusammen mit Marco Nussbaum wird sich über das gemeinsame Herzensthema People, Talent & Culture ausgetauscht und es wird aufgedeckt, was hinter Accor’s eingeführten Konzept der Augmented Hospitality steckt.

Aufgenommen am 7. Mai 2020

Podcast "So geht Hotel(verband) heute" - Sonderedition Covid-19 #10 mit Volkmar Pfaff

Weitere
13.03.2024
Statement von Markus Luthe zum Kabinettbeschluss des 4. Bürokratieentlastungsgesetzes

„Der Hotelverband hat jahrzehntelang für die Abschaffung der analogen Meldescheine gekämpft, nun wird sie zumindest für inländische Gäste endlich Realität. Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt zeitnah eine Initiative für eine praxistaugliche Regelung für unsere ausländischen Gäste.“

Markus Luthe
Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA)

12.03.2024
Statement von Max C. Luscher zur heutigen Abstimmung der Green Claims Directive im Europäischen Parlament

„Wir brauchen klare, einheitliche und realistische Richtlinien in Europa, um die Glaubwürdigkeit von Umweltaussagen zu gewährleisten. Nur so kann Greenwashing und unfairer Wettbewerb unterbunden werden.“

Max C. Luscher
Vorstandsmitglied Hotelverband Deutschland (IHA)

06.03.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil bzgl. Hotelkosten bei Beherbergungsverbot im Rahmen der Corona-Pandemie.

Der BGH hat heute bestätigt, dass Gäste bei einem coronabedingten Beherbergungsverbot auch bei nicht stornierbaren Tarifen ihr Geld zurückverlangen können. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Gast auch keine zeitliche Verschiebung des Hotelaufenthaltes oder einen Gutschein als Ersatz akzeptieren.

Stefan Dinnendahl
Stv. Hauptgeschäftsführer IHA