Pauschalreiserichtlinie: Tourismuswirtschaft mahnt dringenden Änderungsbedarf an

24.08.2016 | Verbände warnen in Brief an Bundesjustizminister vor massiven Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland
© ClipDealer
© ClipDealer

Berlin, 24. August 2016 - In einem gemeinsamen Brief an Bundesjustizminister Heiko Maas haben die von der Pauschalreiserichtlinie betroffenen deutschen Tourismusverbände auf die massiven Schäden hingewiesen, die durch die geplante deutsche Umsetzung der europäischen Richtlinie drohen. Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Referentenentwurf ist aus Sicht der Branche praxisuntauglich und wird zu wesentlichen Einschränkungen des touristischen Angebots in Deutschland führen.

„Auf die ohnehin schon überzogenen Vorgaben der EU-Richtlinie sattelt der Referentenentwurf noch drauf“, schreiben die Verbände. Wo nationaler Gestaltungsspielraum besteht, setze der Referentenentwurf ihn gegen die Interessen der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft ein. „Der Entwurf ist geeignet Wirtschaftsgeschichte zu schreiben, weil er die Existenz unter anderem von Hotels und Pensionen, Ferienwohnungsvermietern, der Campingwirtschaft, Reisebüros und Reiseveranstaltern, Busunternehmen und regionalen und kommunalen Tourismusorganisationen gefährdet“, heißt es in dem Schreiben. Sollte das Gesetz in der jetzt geplanten Fassung umgesetzt werden, führt es nach Ansicht der Tourismuswirtschaft zu gehäuften Marktaustritten und so zu einer nachhaltigen Schädigung der in Europa einzigartigen und vielfältigen Angebotsstruktur. Die Verbände kritisieren zudem die „Fülle schwammiger und schlicht unverständlicher Vorschriften“, die der Referentenentwurf enthält. „Selbst in den Passagen, bei denen er sich um eine originalgetreue Umsetzung bemüht, fehlt es an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.“

Die Verbände fordern Bundesjustizminister Maas auf, den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten, um die negativen Konsequenzen für die Wirtschaft abzumildern. Insbesondere fordern die Verbände folgende Korrekturen bzw. Ergänzungen:

  • Eine praxistaugliche Definition des Begriffes der Pauschalreise (im Sinne von Art 3 Nr. 5 der Richtlinie, die von verschiedenen Arten von Reiseleistungen spricht),
     
  • die explizite Herausnahme von Einzelleistungen aus dem Referentenentwurf,
     
  • eine Definition der „verbundenen Reiseleistungen“, die sicherstellt, dass der Vermittler verschiedener Reiseleistungen (egal ob stationär oder online) nicht selbst zum Reiseveranstalter wird.

Unterzeichner des Briefs sind die asr Allianz selbständiger Reiseunternehmen – Bundesverband, der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW), der Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD), der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), der Deutsche ReiseVerband (DRV), der Deutscher Tourismusverband (DTV), der Internationale Bustouristik Verband (RDA) und der Hotelverband Deutschland (IHA).

Kontakt über:

Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e. V.

Nicole von Stockert, Pressesprecherin

Fon: 030/72 62 52-60, vstockert@btw.de

PM 2016-08-24 Pauschalreiserichtlinie_Verbände


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.