Pauschalreiserichtlinie: IHA unterstützt Hotels bei Umsetzung des neuen Reiserechts

07.06.2018 | Pressemitteilung des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
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Nach der Umsetzung Datenschutzgrundverordnung kommt zum 1. Juli 2018 schon die nächste große Gesetzesanpassung auf die Hotellerie zu: Bis dahin müssen alle Hotelangebote, die mehr beinhalten als eine reine Zimmerbuchung, darauf hin geprüft werden, ob sie nach Maßgabe des neuen Reiserechts gegebenenfalls eine Pauschalreise darstellen könnten. Hierüber hat der Hotelverband seine Mitglieder nicht nur mittels eines kostenfreien Merkblatts, sondern in den letzten Monaten auch auf einer Roadshow quer durch Deutschland umfassend informiert. „Für die schnelle, rechtskonforme Verwendung im Hotelalltag haben wir nun noch eine Übersicht der notwendigen Musterformblätter des Gesetzgebers erstellt und aufbereitet, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten obligatorisch sind“, teilt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA), mit.

Arrangements, Pakete, Insolvenzabsicherung, Formblätter, Vermittlung verbundener Reiseleistungen: Die Liste der Begriffe, mit denen sich die Hotellerie im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Reiserechts am 1. Juli dieses Jahres auseinandersetzen muss, ist lang. Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.

Für eine gesetzeskonforme Umsetzung des neuen Reiserechts sind drei Komponenten essentiell: Die korrekte rechtliche Einordnung der Angebote und „Pakete“, der sichere Umgang mit den neuen gesetzlichen Informationspflichten und der Abschluss einer Insolvenzabsicherung, sollten Kundengelder vor Beendigung der Reise angenommen werden.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt die Hotellerie hinsichtlich aller drei Komponenten mit praxisnahen Produkten und Dienstleistungen, so dass eine möglichst effiziente und erfolgreiche Vorbereitung erfolgen kann:

  1. Das im IHA-Shop zum kostenlosen Download zur Verfügung stehende Merkblatt informiert detailliert über die rechtlichen Voraussetzungen des neuen Reiserechtes und über die sich daraus ergebenden Pflichten.
     
  2. Ebenfalls zum kostenlosen Download bereit stehen nun die Musterformblätter des Gesetzgebers, die bei Pauschalreisen, Click-Through-Buchungen oder der Vermittlung verbundener Reiseleistungen für die Erfüllung der Informationspflichten obligatorisch sind.
     
  3. Nicht zuletzt hat der Hotelverband in Kooperation mit der VGA und der HDI Global SE eine für die Hotellerie praxistaugliche und günstige Online-Versicherungslösung für Kundengelder entwickelt. Mit dem Produkt „EasyCert steht der Hotellerie rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Reiserechts eine Lösung für die Insolvenzabsicherung zur Verfügung, die in puncto Minimierung bürokratischer Hürden und Angemessenheit der finanziellen Belastung ihresgleichen sucht.

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Über den Hotelverband Deutschland (IHA):

Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotellerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleistungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

PM 2018-06-07_IHA unterstützt Hotels bei Umsetzung des neuen Reiserechts


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Otto Lindner
Vorsitzender Hotelverband Deutschland (IHA