Mannheimer Versicherung AG

02.01.2020

02.01.2020

Brandschutz: "Ein heißes Eisen" - Interview mit Oliver Binding, Mannheimer Versicherung

Hotels unterliegen strikten Vorgaben, um den Ausbruch eines Feuers zu vermeiden. Oliver Binding, Zielgruppenmanager Hostima bei der Mannheimer Versicherung, gibt Tipps, wie Hoteliers in puncto Brandschutz auf der sicheren Seite sind.

Gibt es bei Neubau, An- oder Umbau eines Hotels einen pauschalen Brandschutz-Ansatz?

Binding: Nein, hier ist eine Einzelfallbetrachtung nötig. Denn jedes Hotel ist hinsichtlich Lage, Gebäudestruktur und eingesetzter Baumaterialien sowie Nutzungsform individuell und somit einzigartig. Den Ausgangspunkt bildet immer die jeweilige Landesbauordnung bzw. Hochhausverordnung des entsprechenden Bundeslandes. Dazu kommen – je nach Hoteltyp – Sonderbauverordnungen wie die Musterbeherbergungsverordnung und gegebenenfalls auch die Versammlungsstättenverordnung.

Was ist das Ziel all dieser Verordnungen?

Binding: Allen gemeinsam sind die Gefährdungsminimierung und der Schutz von Menschenleben. Gerade in Hotels erhalten diese Ziele eine besondere Bedeutung, da man unterstellt, dass sich darin ortsunkundige Personen aufhalten, die besonders beschützt werden müssen. Erst an zweiter Stelle kommt der Schutz der Sachsubstanz von Gebäuden, Betriebseinrichtungen oder vor möglichen Umsatzverlusten. Ein Hauptaugenmerk im baulichen Bereich liegt auf der Brandabschottung der einzelnen Betriebsteile gegeneinander, wie die stark feuergefährdeten Bereiche Küche, Sauna oder auch Technikräume. Auf diese Weise soll nicht nur der Schaden bei einem Feuer begrenzt werden, sondern auch die Rettung der Gäste über Fluchtwege optimal erfolgen.

Was heißt das für die Baumaterialien?

Binding: Wenn es um die Einrichtung des Hotels geht, sollten möglichst viele schwer entflammbare oder nicht brennbare Materialien eingesetzt werden. In Verbindung mit der Installation von

brandschutztechnischen Anlagen lässt sich die Objektsicherheit noch erhöhen.

Was ist ein Brandschutzkonzept?

Binding: Dies ist für mich ein sehr weit gefasster Oberbegriff, denn auch hier muss zwischen Neu-, An- und Umbau unterschieden werden. Bei Bestandsbauten ist der Ist-Stand schriftlich zu beschreiben, auf dieser Basis wird erläutert, wie einzelne Brandschutzmaßnahmen aussehen

sollen. Bei Neubauten sollte sich das Brandschutzkonzept an der Bauplanung orientieren und parallel mitgeführt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass alle Planer, Architekten und Behörden von Beginn an mit eingebunden sind. Der vom Hotelverband veröffentlichte

Leitfaden „Brandschutz im Hotel“ teilt das Brandschutzkonzept in baulichen, anlagentechnischen  und organisatorischen Brandschutz in Verbindung mit abwehrendem Brandschutz. Alle Betrachtungsweisen sind eng miteinander verwoben und sollten parallel zum Bauantrag bei den

Baubehörden eingereicht werden.

Welche besondere Gefahren gibt es im Hotel?

Binding: Unserer Erfahrung nach sind Sauna, Wäscherei und Küche besonders feuergefährdet, aber auch die Außenbereiche. Der Katalog häufiger Brandursachen ist lang: Zum Beispiel brennbare Gegenstände auf dem Saunaofen, entflammbare Aufgussmittel, Brände bei der Wäschetrocknung, defekte oder nicht mehr zugelassene Sauna-, Wäscherei- und Küchentechnik oder Brandherde bei den Mülltonnen.

Kann ein Hotelier ein Brandschutzkonzept in Eigenregie planen und durchführen?

Binding: Ich rate dringend davon ab. Denn hier steht der Hotelier jederzeit komplett in der Haftung. Ausnahmslos sind Planungsbüros oder Sachverständige zu beauftragen, die für die Erstellung von Brandschutzkonzepten geeignet oder zertifiziert sind. Nur Fachleute kennen die Anforderungskataloge an den Brandschutz, nur sie sollten mit den Behörden und mit dem Hotelier die weitere Vorgehensweise besprechen. Ein professionell erstelltes Brandschutzkonzept spart nicht nur sehr viel Zeit, sondern auch viel Geld.

Welche Rolle spielt dabei die Versicherung?

Binding: Ich empfehle, den Feuer-Versicherer immer mit ins Boot zu nehmen und rechtzeitig über geplante Baumaßnahmen zu informieren. Auch die Versicherungen können mit Empfehlungen zum Brandschutz und insbesondere zur Brandschutzorganisation unterstützen. In Einzelfällen wird es Vorgaben geben, die berücksichtigt werden sollten, um so den bestehenden Versicherungsschutz auch weiterhin gewährleisten zu können. Alle Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes können sich auch auf eine verbesserte Versicherungsprämie auswirken.

Macht es Sinn, einen Brandschutzbeauftragten zu haben?

Binding: Ein Brandschutzbeauftragter macht für jedes Hotel Sinn, sollte jedoch nicht mit einer Sicherheitsfachkraft verwechselt werden. Kleinere Betriebe können diesen Aufgabenbereich Aufgabenbereich einem externen Dienstleister übertragen, der auch die Schulungen zum Arbeitsschutz vornimmt. In größeren Betrieben wird oftmals der technische Leiter damit betraut. Ein Brandschutzbeauftragter muss in jedem Fall mit einem absoluten Durch- und Umsetzungsrecht einschließlich Weisungsbefugnis in allen Betriebsbereichen ausgestattet sein. Die Maßnahmenabstimmung und der Bericht erfolgt nur an den Hoteleigentümer oder Geschäftsführer.

Wie können Hoteliers im Wirrwarr der sich fast jährlich

ändernden Vorschriften den Überblick behalten?

Binding: Ein Hotelier kann Brandschutzbestimmungen nur schwer bis gar nicht überblicken. Brandschutz und Risikomanagement sind sehr komplexe Themen, deren Beherrschung nicht in das Aufgabengebiet des Hotelmanagements fällt.

Wie unterstützen Sie Ihre Hotelkunden?

Binding: Ab einer bestimmten Objektgröße führen wir Risikobegehungen durch. Der Schwerpunkt liegt auf dem Bereich Feuer, aber wir beleuchten auch mögliche andere Gefahrenquellen wie Einbruchdiebstahl und Raub sowie die Gefahr von Überschwemmungen und  Leitungswasserschäden. Der Hotelier erhält einen Schadenverhütungsbericht, in dem alle Schwachstellen und Vorschläge zur Beseitigung aufgeführt sind.

Quelle: ahgz hoteldesign 03/2019 / Autorin: Elke Baumstark

Kontakt:

Oliver Binding

Zielgruppenmanager HOSTIMA

Tel.: 040/ 37009-134

Fax: 0621/ 457 99-188

E-Mail: oliver.binding@mannheimer.de

Web: www.mannheimer.de

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Augustaanlage 66

68165 Mannheim


 

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