Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist seit dem 06.12.2026 in Kraft gesetzt und damit für fast 30.000 Unternehmen in Deutschland bindend. Viel diskutiert ist hierbei die Betroffenheit der Hotellerie.
Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, wird schnell feststellen, dass es keine unmittelbare Betroffenheit zu geben scheint. Doch keine "Regel" ohne die berühmte Ausnahme!
Beispielsweise gibt es keine klare Definition, ob ein Hotel, das ein Gäste-WLAN in Eigenregie (und nicht über einen externen Dienstleister) betreibt, als Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gilt.
Dies ist im Einzelfall sicher zu prüfen!
Darüber hinaus kann es einem Hotel mit Tagungsangebot passieren, dass Unternehmen, die selbst unter NIS2 fallen nur dann tagen können und wollen, wenn das dementsprechende Hotel die Kriterien ebenfalls erfüllt.
Unsere Preferred Partner performio GmbH sowie die BüchnerBarella Unternehmensgruppe engagieren sich aktiv im Cybersicherheitsrat Deutschland e.V. und haben an der "Handlungshilfe für Entscheider - NIS2 - Von der Pflicht zur strategischen Absicherung" mitgewirkt, welche Sie hier downloaden können.
Bei Rückfragen oder Unterstützungsanfragen kommen Sie gerne auf unsere beteiligten Preferred Partner zu.
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