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21.01.2024 | Statement des Hotelverbandes Deutschland (IHA)
Kampagnenmotiv 2001 „We like ‚Ausländer‘“: Mitarbeitende des Hotels Adlon Kempinski aus insgesamt 45 Nationen; © IHA

Vor über 20 Jahren genauso wie heute: Die Hotellerie positioniert sich klar gegen Ausländerfeindlichkeit und Diskriminierung! 

Die Hotellerie ist eine globale Branche, in der Vielfalt und Internationalität selbstverständlich sind. In unseren Hotels arbeiten Menschen unterschiedlicher kultureller Hintergründe, Nationalitäten und Lebenserfahrungen Seite an Seite, unsere Gäste kommen aus aller Welt. Wir sind stolz auf eine weltoffene und inklusive Atmosphäre, die die Grundlage außergewöhnlicher Gastfreundschaft bildet. 

Wir stemmen uns entschieden gegen jede Form der Ausländerfeindlichkeit: Bereits vor über zwanzig Jahren setzten wir mit unserer damaligen Kampagne „We like Ausländer“ ein Zeichen. Die Formulierung mag provokant gewesen sein und heutiger Tonalität nicht mehr entsprechen, doch die Botschaft ist eindeutig und allzeit gültig: 

Wir glauben an Gleichberechtigung, Toleranz und Respekt für alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Lebensweise. Rechtsradikales Gedankengut, das auf Diskriminierung und Ausgrenzung zielt, ist mit den Werten unserer Branche unvereinbar!

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06.01.2026
Willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft: Welcome Hotels treten dem Hotelverband bei

Zum Beginn des neuen Jahres begrüßt der Hotelverband Deutschland (IHA) die Welcome Hotels als neues Mitglied in seinen Reihen. Die Hotelgruppe mit Sitz in Frankfurt am Main ist mit ihren derzeit 14 Häusern in Deutschland eine feste Größe im Bereich der gehobenen Individual- und Tagungshotellerie. Mit dem Beitritt zum Hotelverband wartet Welcome Hotels GmbH zum Jahresauftakt mit einem starken Statement zur Stärkung der Interessenvertretung der Hotellerie auf.

16.12.2025
Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz gegenüber deutschen Hotels

Mit seinem heutigen Urteil hat das Landgericht Berlin deutschen Hotels in ihrem Kampf gegen die langjährige Verwendung von Bestpreisklauseln durch das in Amsterdam ansässige Online-Buchungsportal Recht gegeben: Booking.com hat gegen Kartellrecht verstoßen und muss die Hoteliers für die entstandenen finanziellen Schäden kompensieren. Booking.com kann sich weder auf eine Verjährung noch darauf berufen, dass die Bestpreisklauseln „notwendige Nebenabreden“ darstellen, wie zuvor bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden hatte. Vielmehr unterfallen die Bestpreisklauseln von Booking.com dem Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen nach Art. 101 AEUV. „Booking.com ist damit mit seiner Argumentation, die Paritätsklauseln stellten ein legitimes Wettbewerbsinstrument dar, auf ganzer Linie gescheitert“, kommentiert Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbands Deutschland (IHA).

15.12.2025
Wichtige Weichenstellung für Zahlungsprozesse: MIT bleiben vom bedingungslosen Acht-Wochen-Erstattungsrecht ausgenommen

Die Europäische Kommission, der Rat und das Europäische Parlament als EU-Mitgesetzgeber haben Ende November im Trilog-Verfahren eine vorläufige Einigung zur Payment Services Regulation (PSR) erzielt. Die Verordnung wird zentrale Regeln für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen in der EU neu ordnen. Nach derzeitigen, noch nicht veröffentlichten Informationen zeichnet sich für die Hotellerie in einem entscheidenden Punkt ein wichtiger Erfolg ab: Die sogenannten Händler-initiierten Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) sollen nun doch nicht einem bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht unterfallen.