Neue Kriterien für die Deutsche Hotelklassifizierung: Hotelsterne rücken Digitalisierung und Nachhaltigkeit in den Fokus

02.06.2020 | Pressemitteilung der Hotelstars Union

(Berlin, 2. Juni 2020) Etwa alle fünf Jahre überarbeiten die Mitglieder der Hotelstars Union ihren gemeinsamen Kriterienkatalog, damit die Hotelklassifizierung nicht an Attraktivität und Aussagekraft für Gäste und Hoteliers verliert. Die aktuelle Fortschreibung des Kriterienkataloges 2020 – 2025 konnte nun erfolgreich abgeschlossen werden. Die neuen Kriterien werden in Deutschland ab dem 1. Juli 2020 zum Einsatz kommen, innerhalb der Hotelstars Union sind sie spätestens ab 1. Januar 2021 verpflichtend. „Wir stellen den Hotels in Deutschland den neuen Kriterienkatalog 2020 – 2025 für ein halbes Jahr parallel zum aktuellen Katalog 2015-2020 zur Verfügung. In Zeiten der Corona-Krise hat jedes Hotel somit übergangsweise bis zum Jahresende 2020 eine Wahlmöglichkeit zwischen den beiden Kriterienkatalogen“, kündigt Markus Luthe, Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, an.

Der Kriterienkatalog wurde von 270 auf 247 Kriterien reduziert und vereinfacht. „Inhaltlich haben wir die fast alle Hotelbereiche durchdringende Digitalisierung und die immer wichtiger werdenden Nachhaltigkeitsaspekte in den Fokus gerückt“, erläutert Markus Luthe. „Der modernisierte Kriterienkatalog bietet zudem noch mehr Flexibilität und Transparenz in der Hotelklassifizierung.“

Die Digitalisierung hält nicht nur im Bereich der Informationselektronik auf den Hotelzimmern verstärkten Einzug in den Kriterienkatalog, sondern auch beim Selbst-Check-in / -Check-out, der Dank der Einführung des digitalen Meldescheins nun auch in Deutschland kontaktlos stattfinden kann. Klassifizierte Hotels werden außerdem ermutigt, ihren Gästen Ausnahmen von der täglichen Zimmerreinigung anzubieten, Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu installieren oder weniger Plastikverpackungen im Badezimmer zu verwenden. „Nicht alles davon werden die Hotels unter den besonderen Hygiene- und Schutzkonzepten in Zeiten der Corona-Pandemie schon unmittelbar umsetzen können. Umso wichtiger ist es uns, mit dem neuen Kriterienkatalog die notwendige Flexibilität, Orientierung und Planungssicherheit zu gewähren“, ergänzt Markus Luthe.

Der bisherige und der zukünftige Kriterienkatalog stehen auf der Webseite www.hotelstars.eu zur Verfügung. Anmerkungen oder inhaltliche Fragen können interessierte Hoteliers gerne an die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, info@hotelstars.eu, richten.

-----------------------------

Hotelstars Union (HSU)

Unter der Schirmherrschaft von HOTREC Hospitality Europe bilden die Hotelverbände von Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Österreich, Slowenien, Schweden und der Schweiz die 2009 gegründete Hotelstars Union. Die Hotelstars Union basiert auf einem gemeinsamen Kriterienkatalog für die Hotelklassifizierung, um den Gästen und Hoteliers mehr Transparenz und Sicherheit zu bieten. Nähere Informationen stehen auf www.hotelstars.eu zur Verfügung.

PM 2020-06-02_Neue Kriterien für die Deutsche Hotelklassifizierung_Hotelsterne rücken Digitalisierung und Nachhaltigkeit in den Fokus


Hotelstars Union_Klassifizierungskatalog 2020-2025


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.