Neu in der IHA-Buchreihe Praxiswissen Hotellerie:

27.05.2021 | IT-Recht und Datenschutz im Hotel

In Zusammenarbeit mit dem Erich Schmidt Verlag gibt der Hotelverband Deutschland (IHA) in seiner Buchreihe „Praxiswissen Hotellerie“ mit dem 3. Band eine aktuelle und umfassende Orientierungshilfe zum IT-Recht und Datenschutz im Hotel heraus. Alle Aspekte der Digitalisierung haben in Zeiten der Pandemie einen noch höheren Stellenwert in der Hotellerie erhalten und eine gelungene digitale Customer Journey ist heute zur Visitenkarte jedes erfolgreichen Hotels geworden.

Von der Hotelsuche, über das Buchen, die Pre- und Post-Stay-Kommunikation bis zum Schutz der Unternehmens- und Gästedaten werden Hotels mit unterschiedlichen Rechtsfragen konfrontiert. Auf all diese Aspekte geht das Expertenteam um Dr. Astrid Auer-Reinsdorff unter Berücksichtigung der seit drei Jahren geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausführlich und praxisorientiert ein.

Der Band „IT-Recht und Datenschutz im Hotel“ unterstützt Entscheider aus der Branche mit konkretem Praxisbezug, Schaubildern und Checklisten bei der erfolgreichen Umsetzung von IT-Projekten. Speziell an den Informationsbedürfnissen der Hotellerie ausgerichtet, erfasst er alle relevanten Aspekte der Digitalisierung und Datensicherheit und greift dabei die typischen IT-rechtlichen Fragen aus dem Hotelalltag auf:

Beschaffung von Hard- und Software:
Vertragskonstellationen, Fallstricke, Mängelhaftung u.a.

Steuerung von IT-Projekten:
z.B. zur Planung Konzeption und Einführung von Hotelverwaltungssystemen, Websites oder spezieller Software

Digitales Gästemanagement:
Booking Engines, Social Media Strategien, Guest Relation Apps, Chatbots u.v.m.

IT-Sicherheit und Datenschutz:
Gefährdungsszenarien, DSGVO, Umgang mit Cloud-Services und Dienstleistern, interne Briefings u.a.

IT-Recht und Datenschutz im Hotel
Grundlagen der Digitalisierung und Datensicherheit


Herausgeberin:    Dr. Astrid Auer-Reinsdorff
Umfang:                  208 Seiten
Preis:                        29,95 Euro brutto zzgl. Versandkostenpauschale

IHA-Mitglieder erhalten exklusiv und automatisch ein kostenfreies gedrucktes Exemplar „IT-Recht und Datenschutz im Hotel - Grundlagen der Digitalisierung und Datensicherheit“. Nichtmitglieder haben die Möglichkeit, das Fachbuch über die IHA-Service GmbH (+49 228 92 39 29 0 oder shop@iha-service.de) oder über den Buchhandel (ESV Verlag, ISBN 978-3-503-20004-7) zum Preis von 29,95 Euro zu bestellen.

Weitere
27.09.2024
Statement von Otto Lindner zum Welttourismustag unter dem Motto "Tourismus & Frieden"

"Heute ist Welttourismustag zum Thema Tourismus & Frieden. Wir können in Deutschland stolz darauf sein, dass unser touristisches Angebot und unsere Gastfreundschaft mittlerweile Völkerverständigung und Versöhnung ermöglichen. Diese Errungenschaft ist keine Selbstverständlichkeit, doch alle Beschäftigten im Gastgewerbe können jeden Tag dafür einstehen."

Otto Lindner
IHA-Vorsitzender

26.09.2024
Hotelmeldepflicht: Hotelverband begrüßt Abschaffung antiquierter Meldezettel für inländische Hotelgäste

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das lange angekündigte Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen, das auch eine Novellierung des Bundesmeldegesetzes beinhaltet. „Wir begrüßen das vollständige Entfallen der besonderen Meldepflicht für inländische Beherbergungsgäste. Seit Jahrzehnten fordert der Hotelverband Deutschland (IHA) die Ablösung der papierhaften Meldescheine beim Check-in im Hotel, die für die Branche geradezu zum Inbegriff überflüssiger Bürokratie geworden sind“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner. „Nun sollte umgehend auch eine zeitgemäße Alternative für unsere ausländischen Gäste in Angriff genommen werden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hierzu zumindest auf europäischer Ebene zeitnah eine Initiative startet.“

19.09.2024
Europäischer Gerichtshof stärkt deutschen Hotels den Rücken in ihrer Auseinandersetzung mit Booking.com

Mit seinem heutigen Urteil in der Rechtssache C-264/23 hat der EuGH das marktbeherrschende Buchungsportal Booking.com in seine Schranken verwiesen und für Rechtssicherheit in Europa gesorgt. „Booking.com hat versucht, die Gerichte in den EU-Mitgliedstaaten gegeneinander auszuspielen. Mit seiner ‚Torpedoklage‘ zum Bezirksgericht in Amsterdam wollte Booking.com die letztinstanzliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe unterlaufen, der die Bestpreisklauseln des Portals als eindeutig kartellrechtswidrig erachtet hatte. Dem haben die obersten europäischen Richter nun eine klare Absage erteilt“, kommentiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). „Wir hoffen, dass nach dieser wegweisenden Entscheidung des EuGH das zugrundeliegende Gerichtsverfahren vor dem Bezirksgericht Amsterdam nun schnell wieder Fahrt aufnimmt und die Schadensersatzansprüche der deutschen Hotels wegen jahrelanger Verwendung kartellrechtswidriger Bestpreisklauseln einer zeitnahen Entscheidung zugeführt werden können.“