Nachhaltigkeit

29.04.2026

Überarbeiteter PEFCR-Entwurf zur Umweltbewertung für Hotelübernachtungen befindet sich in Konsultationsphase

Die Entwicklung der „Product Environmental Footprint Category Rules“ (PEFCR) für Hotelunterkünfte tritt in die nächste Phase ein: Vom 20. April 2026 bis zum 2. Juni 2026 läuft die zweite öffentliche Konsultation.

Nach der ersten Konsultationsrunde und der Auswertung der eingegangenen Rückmeldungen, sowie den unterstützenden Studien, wurde der Entwurf durch das Technische Sekretariat überarbeitet. Der nun vorliegende zweite Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und Finalisierung der Methodik.

Ziel der PEFCR ist es, eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Methode zur Bewertung der Umweltleistung von Hotelunterkünften in der EU zu entwickeln. Diese soll künftig als Referenzrahmen für Unternehmen, Politik und weitere Akteure dienen. Hierkönnen Sie mehr über das Projekt erfahren. Die Konsultation richtet sich an ein breites Spektrum an Stakeholdern, darunter Unternehmen der Hotellerie, Branchenverbände, Umweltorganisationen, Behörden sowie interessierte Mitglieder der Öffentlichkeit. Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, den Entwurf zu prüfen und Rückmeldungen einzubringen.

Zur Unterstützung des Konsultationsprozesses wird am 30. April 2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr (MESZ) ein Webinar angeboten. In diesem wird der zweite Entwurf vorgestellt und es besteht die Möglichkeit, Fragen im Rahmen einer Q&A-Session zu klären. Sie können sich hierfür das Webinar registrieren.

Die Teilnahme an der Konsultation erfolgt über ein Anmeldeverfahren. Nach der Registrierung werden die Konsultationsunterlagen sowie ein Formular zur Einreichung von Kommentaren bereitgestellt. Rückmeldungen können anschließend entweder über das Formular oder über eine Abfrage eingereicht werden.

Zusätzlich steht Ihnen, hier angehangen, ein Einführungsdokument zur Verfügung, das einen Überblick über den aktuellen Entwurf sowie die wesentlichen Änderungen gegenüber der ersten Version bietet.

Mit der zweiten Konsultation geht der Entwicklungsprozess der PEFCR für Hotelunterkünfte in eine entscheidende Phase. Im Anschluss werden die eingegangenen Beiträge ausgewertet und in die weitere Ausarbeitung der finalen Regeln einbezogen.

Bei weiteren Fragen, melden Sie sich gern bei unseren Referentinnen für Nachhaltigkeit, Julia Bismark und Mirjam Schaar.
 

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29.04.2026
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29.04.2026
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Das Europäische Parlament und der Rat haben sich vorläufig darauf verständigt, dass für Geschäftsreisen und kurzfristige Entsendungen künftig keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein sollen. Konkret entfällt die Nachweispflicht bei Auslandsaufenthalten von bis zu drei Tagen innerhalb von 30 Tagen. Der Hotelverband Deutschland begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und wird die weiteren Schritte im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen. Die A1-Bescheinigung war eine der überflüssigsten und kostenintensivsten Bürokratiebelastungen für Geschäftsreisende überhaupt.

29.04.2026
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Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem KVDG für Kommunen und Hoteliers vor.