Statement von Markus Luthe zum umsatzsteuerrechtlichen Aufteilungsgebot von Hotelumsätzen

05.05.2023

Am 4. Mai 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Art. 135 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie keine Bestimmung darstelle, „aus der sich, wie die deutsche Regierung vorträgt, das Erfordernis ergäbe, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in eigenständige Leistungen aufzuteilen.“ Zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das Aufteilungsgebot des §12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bei Hotelumsätzen in Deutschland erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe:

„Das bisherige umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot der Hotelumsätze in Haupt- und Nebenleistungen steht nun vor einer grundlegenden Neubewertung durch den BFH.“

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Künstliche Intelligenz verändert Prozesse, Vertrieb und Gästekommunikation in der Hotellerie spürbar. Um Hotels beim Einstieg und bei der konkreten Anwendung zu unterstützen, startet der Hotelverband Deutschland (IHA) im Frühjahr 2026 die bundesweite Roadshow „IHA vor Ort – KI in der Hotellerie“. In sechs Städten bietet der Hotelverband kostenfreie, praxisorientierte Halbtagesformate (14:00–18:00 Uhr) mit Best Practices, Impulsen und Raum für Diskussionen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

04.03.2026
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Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

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