Statement von Markus Luthe zum umsatzsteuerrechtlichen Aufteilungsgebot von Hotelumsätzen
05.05.2023
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Am 4. Mai 2023 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Art. 135 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie keine Bestimmung darstelle, „aus der sich, wie die deutsche Regierung vorträgt, das Erfordernis ergäbe, einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang in eigenständige Leistungen aufzuteilen.“ Zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das Aufteilungsgebot des §12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG bei Hotelumsätzen in Deutschland erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe:
„Das bisherige umsatzsteuerliche Aufteilungsgebot der Hotelumsätze in Haupt- und Nebenleistungen steht nun vor einer grundlegenden Neubewertung durch den BFH.“