Künstliche Intelligenz

21.07.2026

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur rechtskonformen KI-Kennzeichnung

Die EU-Kommission hat am Montag dieoffiziellen Transparenzvorschriften (Guidelines)zur rechtskonformen Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten nach Artikel 50 des AI Acts konkretisiert und veröffentlicht. Die neuen Transparenzpflichten gelten grundsätzlich ab dem 2. August 2026 für neu eingeführte KI-Systeme und ergänzen die bereits bestehende EU-KI-Verordnung bzw. den EU-AI Act.

Anbieter oder Betreiber von KI-Anwendungen müssen künftig deutlich machen, wenn Nutzer z.B. via Chatbots oder Telefonassistenten mit KI-Systemen interagieren oder wenn Inhalte im Marketing wie Bilder, Audio- oder Videodateien mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt wurden und als authentisch oder von Menschen erstellt wahrgenommen werden könnten. Für solche Inhalte sind technische Kennzeichnungen vorgesehen, beispielsweise durch digitale Wasserzeichen oder entsprechende Metadaten. 

Auch bei Tools zur Emotionserkennung und biometrischen Kategorisierung muss der KI-Einsatz deutlich gekennzeichnet werden. 

Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind unter anderem offenkundig satirische oder künstlerische Inhalte sowie KI-generierte Texte, die nach einer redaktionellen Prüfung von einer verantwortlichen Person freigegeben werden. Für bereits am Markt befindliche KI-Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. 

Privat erstellte und veröffentlichte KI-Inhalte fallen nicht unter die neuen Vorgaben.

Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen empfindliche Sanktionen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3% des weltweiten Jahresumsatzes. Die Leitlinien sind Teil der schrittweisen Umsetzung des europäischen AI Acts, der einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in der EU schafft und den demokratieschützenden und fairen Einsatz von KI-Anwendungen sicherstellen soll. 

IHA-Leitfaden bietet Checklisten und Musterformulierungen für Transparenzpflichten der Branche

Die offiziellen Guidelines der EU-Kommission sind mit Stand vom 20. Juli 2026 bislang nur auf Englisch veröffentlicht worden. Der vom Hotelverband erstellteLeitfaden zu den Transparenz- und Kompetenzpflichten für die Hotellerie aus dem EU AI Act vom 29. Juni 2026 wurde basierend auf einem Entwurf der offiziellen Guidelines erarbeitet und schlüsselt die Transparenzpflichten mit Bezug zu den praxisrelevantesten Anwendungsfällen für die Branche auf. Der Inhalt des Entwurfs deckt sich in allen relevanten Punkten mit den nun offiziell veröffentlichten Guidelines. Sobald die offiziellen Guidelines auch in deutscher Sprache final veröffentlicht wurden, werden wir an dieser Stelle erneut informieren und unseren Leitfaden im Hinblick auf den deutschen Wortlaut ggf. anpassen.

Bundesnetzagentur wird Marktüberwachungsbehörde für KI-Nutzung

Zwischenzeitlich hat der Bundesrat am 10. Juli 2026 dem deutschen Durchführungsgesetz zur europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) zugestimmt. Eine zentrale Rolle übernimmt damit künftig die Bundesnetzagentur: Sie wird nicht nur Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Vorgaben, sondern auch die bundesweite Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. 

Hinweise auf mögliche Verstöße gegen die KI-Verordnung (z.B. fehlende Kennzeichnung von KI-Nutzung oder verbotene Nutzung von KI, z.B. zur biometrischen Überwachung) werden dort entgegengenommen und an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Darüber hinaus soll die Bundesnetzagentur Informations- und Beratungsangebote bereitstellen sowie KI-Reallabore fördern, in denen neue Anwendungen unter Aufsicht erprobt werden können.
 

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