BFH-Urteile kein Freibrief für Bettensteuern

16.07.2015 | Bundesfinanzhof weist Revisionen zu den Bettensteuern in Bremen und Hamburg zurück

Gemeinsame Pressemitteilung von DEHOGA Bundesverband und Hotelverband Deutschland (IHA)

Mit Enttäuschung und großer Sorge nimmt die Hotellerie in Deutschland die heute bekannt gewordenen Ergebnisse der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zu den Bettensteuern in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg zur Kenntnis. Das Gericht hat die Klagen der Hoteliers aus Hamburg und Bremen gegen die Gesetze zur Erhebung so genannter Citytaxen abgewiesen. Die Entscheidungsgründe werden voraussichtlich erst im September vorliegen. In beiden Städten wurden Verfahren vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA Bundesverband) sowie vom Hotelverband Deutschland (IHA) unterstützt.

„Die Entscheidungen sind für uns nur schwer nachvollziehbar. Die einseitige und willkürliche Belastung einer Branche kann nicht die Lösung sein, um Finanzlöcher jenseits touristischer Aufgaben zu stopfen. Bettensteuern sind investitionshemmend, beschäftigungsfeindlich und gehen zu Lasten der gesamten deutschen Tourismuswirtschaft“, erklärt DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

DEHOGA und IHA haben weiterhin erhebliche rechtliche Bedenken. „Angesichts der unmissverständlichen Kritik, die die Richter in den mündlichen Verhandlungen an den Bettensteuern der Hansestädte äußerten, können die Urteile jedenfalls nicht als Freibrief für Bettensteuern gedeutet werden“, warnt der IHA-Vorsitzende Fritz G. Dreesen. Auch die Bagatellisierung der Bettensteuern ärgert ihn. „Wenn die Höhe der Bettensteuern im Einzelfall sogar die Höhe der Mehrwertsteuer übersteigt, kann von Bagatellsteuern keine Rede sein.“

Fakt ist, Bettensteuern bedeuten ein Mehr an Bürokratie sowie einen höheren finanziellen Aufwand für Gäste und Hotels. Sobald die schriftlichen Urteilsbegründungen vorliegen, werden die Verbände diese sorgfältig und umfassend prüfen. Einen möglichen Gang zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe halten sich die Verbände ausdrücklich offen.

PM 15-06 BFH-Urteil kein Freibrief für Bettensteuern


Weitere
04.03.2026
Bezirksgericht Amsterdam will Sach- und Rechtsfragen eigenständig entscheiden

Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).

18.02.2026
Hotelverband für Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro

Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.

16.02.2026
Hotelverband veröffentlicht Handlungsempfehlungen zum Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG)

Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.