Im Juli 2016 berichtete die Fernsehsendung „ZDF zoom“ über die Deutsche Hotelklassifizierung und deckte auf, dass sich zahlreiche Hotels mit abgelaufenen oder sich selbst vergebenen Sternen schmückten. Ein Viertel aller Hotels mit Sterneangaben aus einer 1.000 Betriebe umfassenden ZDF-Stichprobe warb vor einem Jahr mit Sternen, ohne gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung eingestuft zu sein. „Um die Interessen klassifizierter Betriebe zu wahren und unsere Markenrechte zu schützen, haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt, das nun erste Erfolge zeigt“, zieht Markus Luthe als Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, eine Zwischenbilanz:
Mit Hilfe des Bonner Datendienstleisters B2B Smart Data wurden im Herbst letzten Jahres und werden zukünftig alle rund 21.000 Homepages deutscher Hotels regelmäßig und automatisiert für die Deutsche Hotelklassifizierung auf unberechtigte Sternewerbung hin im Text, in Meta-Tags oder auf Bildern gescreent. Im Rahmen der zuvor stattgefunden Eigenrecherche und der ersten bundesweiten Vollerhebung wurden insgesamt 1.228 Fälle ermittelt, in denen auf hoteleigenen Internetseiten illegitim mit Sternen geworben wurde, was einer Quote von 6,0 Prozent entspricht.
Alle 1.228 Hotels wurden von der regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaft schriftlich aufgefordert, sich entweder gültig klassifizieren zu lassen oder die Werbung mit Hotelsternen einzustellen. In 28,1 Prozent der Fälle erfolgte zwischenzeitlich eine offizielle Klassifizierung. In 39,5 Prozent der Fälle entfernte das angeschriebene Hotel die kritisierte Sternewerbung. Bei 11,7 Prozent der Fälle wurde zunächst von einer weiteren Rechtsverfolgung abgesehen, da die Fallkonstellationen als rechtlich nicht eindeutig eingestuft wurden; dabei handelt es sich beispielsweise um seit Jahrzehnten im Familienwappen der Hoteleigentümer verwendete Sternedarstellungen oder anderweitige Grenzfälle.
In 20,7 Prozent der Fälle ließen sich mit den Hotels letztlich nicht einvernehmlich klären, so dass diese insgesamt 254 Vorgänge der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zur Klärung übermittelt wurden. Nach Angaben der Klassifizierungsgesellschaften seien zwischenzeitlich in 110 Fällen strafbewehrte Unterlassungserklärungen seitens des Hotels abgegeben und in 43 Fällen Klage bei den zuständigen Gerichten eingereicht worden. 78 Fälle befänden sich noch in der Bearbeitung und 23 seien eingestellt worden.
Fakten zur Deutschen Hotelklassifizierung
Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Stand heute sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert.
Bei insgesamt 20.725 Hotelbetrieben in Deutschland (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 41,1 Prozent. Eine detaillierte Statistik und ein Verzeichnis der Betriebe ist unter hotelsterne.de verfügbar.
Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst.
Das Bezirksgericht Amsterdam hat im Kartellschadensersatzverfahren deutscher Hotels gegen Booking (Az.: C/13/697614 / HA ZA 21-186) heute ein weiteres Zwischenurteil gefällt. Mit ihm bringt es im Wesentlichen zum Ausdruck, dass es seine Entscheidung nicht alleine auf die einschlägigen Vorlagen von Bundeskartellamt und Bundesgerichtshof stützen, sondern die relevanten Sach- und Rechtsfragen selbst beurteilen und entscheiden möchte. „Nicht mehr und nicht weniger sagt das heutige Zwischenurteil aus, auch wenn sich Booking sofort eifrig bemühte, zu seinen Gunsten mehr in das Zwischenurteil hineinzuinterpretieren,“ erklärt Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).
Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt die Pläne zur Einführung des Digitalen Euro. Er bietet die Chance, die europäische Zahlungsverkehrsinfrastruktur zu stärken und die wirtschaftliche Souveränität der Europäischen Union auszubauen. Für eine erfolgreiche Markteinführung mahnt der Hotelverband praxistaugliche Rahmenbedingungen und Gebührenfreiheit bei Einführung des Digitalen Euro an. In einer Stellungnahme an die Bundesregierung hat der Hotelverband zentrale Branchenanforderungen an den Digitalen Euro adressiert: Entscheidend für die Akzeptanz des Digitalen Euros sei die Gebührenfreiheit für mit ihm getätigte Transaktionen im Niedrigbetragssegment sowie die Anwendung fester, absoluter Gebühren bei sonstigen Transaktionen.
Die zunehmende Kurzzeitvermietung über digitale Plattformen verändert nicht nur die Beherbergungslandschaft in deutschen Städten und Destinationen grundlegend. Für viele Kommunen stellt sich die Frage, wie sie Wohnraum wirksam schützen, Mietmärkte stabilisieren, Wettbewerbsverzerrungen reduzieren und gleichzeitig einen qualitativ hochwertigen Tourismus sichern können. Mit dem Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz (kurz: KVDG), das ab Mai 2026 in Kraft treten soll, stehen Städten und Gemeinden nun erstmals belastbare und europaweit harmonisierte Instrumente zur Verfügung, um genau dies zu erreichen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) begrüßt das KVDG ausdrücklich und legt zugleich mit seinen KVDG-Handlungsempfehlungen ein praxisnahes Angebot für Kommunen und Hoteliers vor.