Irreführende Werbung mit Hotelsternen: Maßnahmenpaket gegen Sterneschummeleien zeigt Wirkung

16.05.2017 | Pressemitteilung der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
© DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH
© DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH

Im Juli 2016 berichtete die Fernsehsendung „ZDF zoom“ über die Deutsche Hotelklassifizierung und deckte auf, dass sich zahlreiche Hotels mit abgelaufenen oder sich selbst vergebenen Sternen schmückten. Ein Viertel aller Hotels mit Sterneangaben aus einer 1.000 Betriebe umfassenden ZDF-Stichprobe warb vor einem Jahr mit Sternen, ohne gültig nach Deutscher Hotelklassifizierung eingestuft zu sein. „Um die Interessen klassifizierter Betriebe zu wahren und unsere Markenrechte zu schützen, haben wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket aufgelegt, das nun erste Erfolge zeigt“, zieht Markus Luthe als Geschäftsführer der DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH, eine Zwischenbilanz:

  • Mit Hilfe des Bonner Datendienstleisters B2B Smart Data wurden im Herbst letzten Jahres und werden zukünftig alle rund 21.000 Homepages deutscher Hotels regelmäßig und automatisiert für die Deutsche Hotelklassifizierung auf unberechtigte Sternewerbung hin im Text, in Meta-Tags oder auf Bildern gescreent. Im Rahmen der zuvor stattgefunden Eigenrecherche und der ersten bundesweiten Vollerhebung wurden insgesamt 1.228 Fälle ermittelt, in denen auf hoteleigenen Internetseiten illegitim mit Sternen geworben wurde, was einer Quote von 6,0 Prozent entspricht.
     
  • Alle 1.228 Hotels wurden von der regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaft schriftlich aufgefordert, sich entweder gültig klassifizieren zu lassen oder die Werbung mit Hotelsternen einzustellen. In 28,1 Prozent der Fälle erfolgte zwischenzeitlich eine offizielle Klassifizierung. In 39,5 Prozent der Fälle entfernte das angeschriebene Hotel die kritisierte Sternewerbung. Bei 11,7 Prozent der Fälle wurde zunächst von einer weiteren Rechtsverfolgung abgesehen, da die Fallkonstellationen als rechtlich nicht eindeutig eingestuft wurden; dabei handelt es sich beispielsweise um seit Jahrzehnten im Familienwappen der Hoteleigentümer verwendete Sternedarstellungen oder anderweitige Grenzfälle.
     
  • In 20,7 Prozent der Fälle ließen sich mit den Hotels letztlich nicht einvernehmlich klären, so dass diese insgesamt 254 Vorgänge der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg zur Klärung übermittelt wurden. Nach Angaben der Klassifizierungsgesellschaften seien zwischenzeitlich in 110 Fällen strafbewehrte Unterlassungserklärungen seitens des Hotels abgegeben und in 43 Fällen Klage bei den zuständigen Gerichten eingereicht worden. 78 Fälle befänden sich noch in der Bearbeitung und 23 seien eingestellt worden.

Fakten zur Deutschen Hotelklassifizierung

  • Hotels dürfen in Deutschland nur mit Hotelsternen werben, wenn sie diese nach einer Überprüfung anhand objektiver Kriterien durch eine neutrale Stelle zuerkannt bekommen haben. Die Deutsche Hotelklassifizierung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) gewährt allen gültig klassifizierten Hotelbetrieben die benötigte Rechtssicherheit.
     
  • Die Teilnahme an der Deutschen Hotelklassifizierung ist freiwillig. Stand heute sind in Deutschland 8.511 Betriebe gültig klassifiziert.
     
  • Bei insgesamt 20.725 Hotelbetrieben in Deutschland (13.377 Hotels und 7.348 Hotels garnis; Quelle: Statistisches Bundesamt) entspricht dies einem Klassifizierungsgrad von 41,1 Prozent. Eine detaillierte Statistik und ein Verzeichnis der Betriebe ist unter hotelsterne.de verfügbar.
     
  • Für Marketing und Organisation der Deutschen Hotelklassifizierung ist die DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH zuständig. Die Durchführung der Klassifizierung vor Ort obliegt 16 regional zuständigen Klassifizierungsgesellschaften.
     
  • Jeder Betrieb wird im Zuge der Klassifizierung aufgesucht und die vom Hotelier gegebenen Auskünfte überprüft. Um die Neutralität der Bewertung zu gewährleisten, gehören den entsprechenden Kommissionen meist sowohl Vertreter der zuständigen Tourismusverbände als auch des Gastgewerbes an.
     
  • Der Kriterienkatalog selbst wird in einem Intervall von fünf bis sechs Jahren im Rahmen der europäischen Hotelstars Union überprüft und an die Markterfordernisse angepasst.

Ihre Ansprechpartnerin

Kristin Scheibel

Referentin

DEHOGA Deutsche Hotelklassifizierung GmbH

Am Weidendamm 1A

10117 Berlin

Tel.: 030 / 72 62 52 72

info@hotelsterne.de

www.hotelsterne.de

PM 2017-05-17_Irreführende Werbung mit Hotelsternen_Massnahmenpaket gegen Sterneschummelei zeigt Wirkung


Weitere
02.07.2024
Online-Buchungsportale dominieren weiterhin Hotelvertrieb in Deutschland und Europa

HOTREC Hospitality Europe führt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Tourismus der Fachhochschule Westschweiz Wallis seit dem Jahr 2013 im Zweijahresturnus europaweite Online-Umfragen unter europäischen Hotels durch, um Entwicklungstendenzen der Distributionskanäle aufzuzeigen, Marktanteile zu ermitteln und in einem Gesamtkontext zu analysieren. Die nun vorliegend aktuelle Auswertung zeigt, dass zwischen 2013 und 2023 der Anteil der Online-Buchungsportale (OTA) am europäischen Hotelvertrieb um 50% gestiegen ist. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Europa zwischen 2013 und 2023 um 11,6% zurückgegangen. In Deutschland sank der Anteil der Übernachtungen, die über direkte Kanäle (online und offline) im Hotel gebucht wurden in den letzten zehn Jahren um 8,2%. Die Online-Buchungsplattformen konnten ihren Anteil dagegen um 49,0% steigern.

27.06.2024
Statement von Stefan Dinnendahl zum BGH-Urteil zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

Beim Klimaschutz hat die Reduktion von CO₂ Vorrang vor dessen Kompensation. Eine Werbung mit „klimaneutral“ ist irreführend, wenn dieser Unterschied nicht deutlich wird.

Stefan Dinnendahl, Stellv. Hauptgeschäftsführer Hotelverband Deutschland (IHA), fasst das BGH-Urteil zusammen: "Wer mit 'klimaneutral' wirbt, muss die konkrete Bedeutung dieses umweltbezogenen Begriffs erklären. Eine Reduktion und Kompensation von CO2-Emissionen sind für den BGH keine gleichwertigen Maßnahmen."

18.06.2024
GVFH vergibt gemeinsam mit IHA und DHA vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte
Gewinnerin der Stipendien Pia Weber, Lena Waldron und Hoang Duoc Duong (3. bis 5. von links) mit Merle Losem (rechts) und Otto Lindner (links) anlässlich des upnxt Hospitality Festivals 2024. Mit auf dem Bild die Gewinner der Produktinnovation des Jahres und des IHA-Start-up Awards 2024 (2.v.l.): André Roeske, Senior Vice President Sales ADA Cosmetics International GmbH und Brendan May, Geschäftsführer Hotel Res Bot (2.v.r.). © Upnxt/Elevatr

Im Rahmen des upnxt Hospitality Festivals hat der Verein zur Förderung der Hotellerie in Deutschland (GVFH) gemeinsam mit dem Hotelverband Deutschland (IHA) und der Deutschen Hotelakademie (DHA) am 12. Juni 2024 vier Stipendien an talentierte Nachwuchskräfte vergeben.