IHD Kreditschutzverein e.V.

01.12.2020

Stichtag 31.12.2020 - Verjährung droht

Am 31.12.2020 verjähren nach der Regelverjährungsfrist alle Forderungen aus dem Jahr 2017. 

Covid-19 hat dieses Jahr großen Einfluss auf unser aller Geschäftsprozesse genommen – doch auch in diesem so ganz anderen Jahr bleibt eines, wie es immer war: Zum Ablauf des Jahres droht Verjährung!

Auch wenn Ihr Schuldner derzeit aufgrund der Pandemie-Begleiterscheinungen in einer wirtschaftlich schweren Situation ist, müssen Sie dafür Sorge tragen, Ihre Forderungen für die nächsten 30 Jahre zu sichern.

Handeln Sie rechtzeitig und ergreifen Sie – noch vor dem 31.12.2020 – geeignete Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen.

Mahnschreiben genügen hierfür allerdings nicht.

Bei einem Zahlungsanspruch reicht ein Inkassoauftrag an die IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH. Wir wahren Ihre Fristen mit einem Mahnbescheid oder – bei Bedarf – einer Klage.

Sie haben Fragen?
Gerne stehen Ihnen unsere Vertriebsmitarbeiter im Innendienst oder Ihr persönlicher Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Oder nutzen Sie ganz einfach unser Kontaktformular

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