IHD Kreditschutzverein e.V.
Stichtag 31.12.2020 - Verjährung droht
Am 31.12.2020 verjähren nach der Regelverjährungsfrist alle Forderungen aus dem Jahr 2017. Covid-19 hat dieses Jahr großen Einfluss auf unser aller Geschäftsprozesse genommen – doch auch in diesem so ganz anderen Jahr bleibt eines, wie es immer war: Zum Ablauf des Jahres droht Verjährung! Auch wenn Ihr Schuldner derzeit aufgrund der Pandemie-Begleiterscheinungen in einer wirtschaftlich schweren Situation ist, müssen Sie dafür Sorge tragen, Ihre Forderungen für die nächsten 30 Jahre zu sichern. Handeln Sie rechtzeitig und ergreifen Sie – noch vor dem 31.12.2020 – geeignete Maßnahmen, um die Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen. Mahnschreiben genügen hierfür allerdings nicht. Bei einem Zahlungsanspruch reicht ein Inkassoauftrag an die IHD Gesellschaft für Kredit- und Forderungsmanagement mbH. Wir wahren Ihre Fristen mit einem Mahnbescheid oder – bei Bedarf – einer Klage. Sie haben Fragen? IHD Kreditschutzverein e.V. – Wir schützen Ihr Geld |
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